Die Vertreterpauschalierung ist verfassungswidrig
Der VfGH ist den im Antrag des BFG geäußerten Bedenken gefolgt. Er hat in § 4 der bis 2015 geltenden Stammfassung der Pauschalierungsverordnung die Wortfolge „ausgenommen jene nach § 1 Z 9 (Vertreter)“ als gesetzwidrig aufgehoben. Damit kürzen auch für Vertreter in Zeiträumen bis 2015 steuerfreie Kostenersätze iSd § 26 EStG die jeweiligen Pauschbeträge. Ab Dezember 2015 bleibt die Vertreter begünstigende Regelung vorerst bestehen, weil die novellierte Fassung nicht Gegenstand der Anfechtung war.
Norbert Schrottmeyer im BFGjournal zu Gast
Mag. Norbert Schrottmeyer über Steuerhinterziehung, Selbstanzeigen und das Forum Finanzstrafrecht für Praktiker in der Orangerie Schönbrunn.
Arbeitszeitaufzeichnungen mittels Stechuhr mit manuellen Korrekturen zulässig?
Werden die Arbeitszeiten mit einem Stechuhr-Kontrollsystem aufgezeichnet, woraus sich die faktischen Arbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten ergeben, wird den Anforderungen des AZG entsprochen, die auf das mängelfreie Führen von Aufzeichnungen über faktische Arbeitszeiten abstellen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Kontenregister wurde 2017 über 6.000 Mal abgefragt
Wien (APA/red) – Österreichische Finanzstrafbehörden, Finanzgerichte, Abgabenbehörden und Staatsanwaltschaften haben im Vorjahr 6.297 Mal Auskünfte aus dem Kontenregister erhalten. Das waren im Schnitt im Monat rund 525 Auskünfte. Im Vergleich zu 2016 waren es pro Monat um 183 Auskünfte mehr, was einem Anstieg von über 53 Prozent entspricht, haben die NEOS aus mehreren parlamentarischen Anfragen errechnet.
Antragsloser Lohnsteuerausgleich brachte bisher 183,5 Mio. Gutschrift
Wien (APA/red) – Der Mitte 2017 eingeführte automatische Lohnsteuerausgleich brachte bisher rund 183,5 Mio. Euro Steuergutschriften, gab Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) am Dienstag bekannt. Von insgesamt 6,8 Millionen Arbeitnehmerveranlagungs-Fällen fielen rund 850.000 Bürger unter die Antragslose Arbeitnehmerveranlagung.
Verfall von Überstundenentgelt und All-in-Gehalt
Um den Verfall von Überstundenentgelt zu vermeiden, genügt es, wenn der Arbeitnehmer, mit dem ein All-in-Gehalt vereinbart wurde, das Überstundenentgelt innerhalb der Verfallsfrist ab dem Ende des Durchrechnungszeitraums geltend macht.
Finanzschulden: Sinkender Zinsaufwand trotz steigender Schulden
Das BMF informiert den Bund jährlich über den Stand der Finanzschulden und Währungstauschverträge. Aktuell liegt der Bericht über das Jahr 2017 vor. Finanziert hat sich der Bund 2017 mit einem durchschnittlichen Zinssatz von 0,43 % jährlich bei einer Laufzeit von 19,6 Jahren. Zum Vergleich: 2016 lag der durchschnittliche Zins der aufgenommenen Finanzierungen bei 0,3 % mit einer Durchschnittslaufzeit von 14,4 Jahren.
Gesonderte Bestrafung bei Verstößen gegen die höchstzulässige Tages- bzw Wochenarbeitszeit
Jüngst hat das LVwG Tirol – unter Hinweis auf VwGH 28. 10. 1993, 91/19/0134 – bestätigt, dass die in der Überschreitung der zulässigen Tagesarbeitszeit gelegene Gesetzesübertretung nicht in der Verletzung der Grenze der erlaubten Wochenarbeitszeit aufgeht. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.
Nichterklärung von jahrelangen namhaften Geschäftsführerbezügen eines Steuerfachmannes
Entfällt nachträglich die Strafbarkeit in Bezug auf die eingereichte unrichtige Abgabenerklärung, lebt die Strafbarkeit der Abgabenverkürzung zum Zeitpunkt des Ablaufs der gesetzlichen Erklärungsfrist…
Kurzfristige Vermietungen in der Umsatzsteuer
Mit dem AbgÄG 2016[1] erweiterte der Gesetzgeber die Ausnahmen von der Steuerbefreiung für die Vermietung von Grundstücken um einen zusätzlichen Tatbestand. Nach §…
Steuertermine im April
Am 16. April 2018 sind unter anderem die Umsatzsteuervorauszahlung und die Normverbrauchsabgabefür Februar 2018 und die Lohnsteuer und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für März 2018 fällig.
Wohnbauförderungsbeitrag 2018
Im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes 2017 wurde der Wohnbauförderungsbeitrag von einer Bundes- zu einer Landesabgabe. Die Festlegung der Tarifhöhe ist ab 1. 1. 2018 den jeweiligen Landesgesetzgebungen vorbehalten. Unterjährige oder rückwirkende Änderungen sind unzulässig. Die Möglichkeit einer abweichenden Tariffestsetzung wurde nicht in Anspruch genommen, daher beträgt der Wohnbauförderungsbeitrag ab 1. 1. 2018 in allen Bundesländern 0,5 % für den Dienstnehmer und 0,5 % für den Dienstgeber.












