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Kontenregister wurde 2017 über 6.000 Mal abgefragt

Über 50 Prozent mehr Abfragen als 2016 - Meiste Abfragen durch Abgabenbehörden - Staatsanwaltschaften erhielten 967 Auskünfte - NEOS rechnen weiter mit explodierenden Zahlen. (Bild: © iStock) Über 50 Prozent mehr Abfragen als 2016 - Meiste Abfragen durch Abgabenbehörden - Staatsanwaltschaften erhielten 967 Auskünfte - NEOS rechnen weiter mit explodierenden Zahlen. (Bild: © iStock)

Wien (APA/red) – Österreichische Finanzstrafbehörden, Finanzgerichte, Abgabenbehörden und Staatsanwaltschaften haben im Vorjahr 6.297 Mal Auskünfte aus dem Kontenregister erhalten. Das waren im Schnitt im Monat rund 525 Auskünfte. Im Vergleich zu 2016 waren es pro Monat um 183 Auskünfte mehr, was einem Anstieg von über 53 Prozent entspricht, haben die NEOS aus mehreren parlamentarischen Anfragen errechnet.

Das zentrale Kontenregister wurde allerdings erst am 1. Oktober 2016 eingeführt, sodass für 2016 nur drei Vergleichsmonate zur Verfügung stehen. In diesen drei Monaten wurden 1.026 Auskünfte aus dem zentralen Kontenregister erteilt, pro Monat also im Schnitt also 342.

Zum Vergleich: In Deutschland gab es im Vorjahr 692.200 behördliche Kontoabfragen, das waren beinahe doppelt so viele wie im Jahr 2016. Damals waren es 358.200 Abfragen.

„Es zeigt sich genau das, wovor wir gewarnt haben: Schon gut ein Jahr nach der Einführung stieg die Anzahl der Abfragen deutlich an. Die Zahlen aus Deutschland lassen schließen: Das wird sich auch in den kommenden Jahren nicht ändern. Wir müssen auch in Österreich damit rechnen, dass die Abfragezahlen in den nächsten Jahren explodieren werden“, so der NEOS-Abgeordnete Niki Scherak gegenüber der APA.

Die meisten Auskünfte aus dem Kontenregister wurden 2017 den Abgabenbehörden des Bundes für Abgabenzwecke erteilt, nämlich 4.879. Danach folgen die Staatsanwaltschaften mit 967 Auskünften. 430 Auskünfte wurden Finanzstrafbehörden für finanzstrafrechtliche Zwecke erteilt. 13 Mal gab es Auskünfte an Strafgerichte. Acht Auskünfte wurden den Abgabenbehörden in Verfahren zur Veranlagung der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder der Umsatzsteuer erteilt.

NEOS-Mandatar sieht im Kontenregister nächsten Schritt in Richtung Überwachungsstaat

„Was wir hier sehen ist der nächste Schritt in Richtung Überwachungsstaat. Die Regierung sammelt immer mehr Informationen und Daten über die Bürgerinnen und Bürger. Am Ende steht dann der Gläserne Bürger. Dagegen müssen wir uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln wehren“, so Scherak.

Von Abgabenpflichtigen wurden 2017 acht Mal die Gelegenheit zur Stellungnahme ergriffen. Von den Abgabenbehörden wurden zwölf Bewilligungen von Auskunftsverlangen beim Bundesfinanzgericht angesucht. Die Bewilligung eine Konteneinschau wurde fünf Mal erteilt und einmal teilweise.

Die meisten Abfragen erfolgten 2017 durch die Staatsanwaltschaft Wien (338), gefolgt von der StA Graz (80) und der StA Linz (66). Mehr als 40 Abfragen erfolgten durch die Staatsanwaltschaften Korneuburg (47), Wiener Neustadt (46), Klagenfurt und Salzburg (jeweils 43) sowie Wels und Innsbruck mit jeweils 41. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) machte 38 Abfragen aus dem Kontenregister.

„Die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger in Österreich zählt offenbar gar nichts mehr. Der Staat schnüffelt bei jeder Gelegenheit im Privatleben der Menschen. Jede neue Chance wird genützt, um noch mehr Informationen zu sammeln“, so Scherak. In Kombination mit den neuesten von der Regierung beschlossenen Überwachungsmaßnahmen, könnten sich die Behörden ein recht lückenloses Bild vom Leben der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes machen. „Hier werden alle Österreicherinnen und Österreicher unter Generalverdacht gestellt“, so der NEOS-Abgeordnete.

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