X
Digital
Uncategorized

Arbeitszeitaufzeichnungen mittels Stechuhr mit manuellen Korrekturen zulässig?

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Werden die Arbeitszeiten mit einem Stechuhr-Kontrollsystem aufgezeichnet, woraus sich die faktischen Arbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten ergeben, wird den Anforderungen des AZG entsprochen, die auf das mängelfreie Führen von Aufzeichnungen über faktische Arbeitszeiten abstellen. Liegen zusätzlich Daten über die Arbeitszeit vor, können diese jedoch in anderen Verfahren (zB wegen Überschreitung der gesetzlich höchstzulässigen Arbeitszeiten) von Bedeutung sein. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Der ganze Artikel (PV-Info 3/2018, 12) als PDF und bei Lindeonline.

Lindeonline:

Sie haben noch kein Abonnement? Sichern Sie sich PV-Info als Zeitschrift mit Zugang zu Lindeonline.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.