Autor: Linde Redaktion

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.
(Bild: © iStock)
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Nachweis der betrieblichen Notwendigkeit bei Nacht- und Sonntagsüberstunden

Das Ableisten von Nacht-, Sonn- und Feiertagsüberstunden im Sinne des § 68 Abs 1 EStG muss in jedem Einzelfall ebenso konkret nachgewiesen werden wie die betrieblich zwingende Notwendigkeit. Ein allgemeines Interesse des Dienstgebers an der Ableistung derartiger Überstunden stellt keine zwingende betriebliche Notwendigkeit im konkreten Einzelfall dar.

BFGjournal

Delegation aus Italien zu Besuch am Bundesfinanz­gericht

Projekt „Taxpayers’ Watchdog“ – Eine Delegation von fünf überaus interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des italienischen Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen (Ministero dell’Economia e delle Finanze) war am Bundesfinanz­gericht zu Gast.

(©VfGH/Achim Bieniek)
BFGjournal

Vertreterpauschalierung ist verfassungswidrig

Der VfGH ist den im Antrag des BFG geäußerten Bedenken gefolgt. Er hat in § 4 der bis 2015 geltenden Stammfassung der Pauschalierungsverordnung die Wortfolge „ausgenommen jene nach § 1 Z 9 (Vertreter)“ als gesetzwidrig aufgehoben. Damit kürzen auch für Vertreter in Zeiträumen bis 2015 steuerfreie Kostenersätze iSd § 26 EStG die jeweiligen Pauschbeträge. Ab Dezember 2015 bleibt die Vertreter begünstigende Regelung vorerst bestehen, weil die novellierte Fassung nicht Gegenstand der Anfechtung war.

(©VfGH/Achim Bieniek)
Rechtsprechung

Die Vertreterpauschalierung ist verfassungswidrig

Der VfGH ist den im Antrag des BFG geäußerten Bedenken gefolgt. Er hat in § 4 der bis 2015 geltenden Stammfassung der Pauschalierungsverordnung die Wortfolge „ausgenommen jene nach § 1 Z 9 (Vertreter)“ als gesetzwidrig aufgehoben. Damit kürzen auch für Vertreter in Zeiträumen bis 2015 steuerfreie Kostenersätze iSd § 26 EStG die jeweiligen Pauschbeträge. Ab Dezember 2015 bleibt die Vertreter begünstigende Regelung vorerst bestehen, weil die novellierte Fassung nicht Gegenstand der Anfechtung war.