Author: Linde Redaktion

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.
BFGjournal Körperschaftsteuer

Gruppen­besteuerung – Beteiligungsgemeinschaften auf „mittlerer Ebene“

Auslegung der Übergangs­vorschrift des § 26c Z 18 KStG – Mit dem AbgÄG 2010 wurde mit 1. 7. 2010 für Gruppenmitglieder die Möglichkeit beseitigt, Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft zu sein. Bestanden derartige Beteiligungsgemeinschaften auf Ebene von Gruppenmitgliedern aber bereits zum 30. 6. 2010, können diese gem § 26c Z 18 KStG unter konkret genannten Voraussetzungen bis zum 31. 12. 2020 bestehen bleiben: Eine derartige Beteiligungsgemeinschaft darf keine neuen Körperschaften in die Unternehmensgruppe aufnehmen, es dürfen keine neuen Mitbeteiligten in die Beteiligungsgemeinschaft aufgenommen werden und das Beteiligungsausmaß der Beteiligungsgemeinschaft an den Beteiligungskörperschaften muss unverändert bleiben. Die Verletzung einer dieser Voraussetzungen führt zur Auflösung der Beteiligungsgemeinschaft. Ein Beitrag von Gerald Ehgartner.

BFGjournal

Strenger Prüfmaßstab bei Verifizierung einer fiktiven Haushaltszugehörigkeit

Eine rund 4,5 Jahre andauernde behinderungs­bedingte Anstaltspflege stellt – ungeachtet bestätigter, in zeitlicher Hinsicht beschränkter Ausgänge in den Haushalt der Mutter – kein nur vorübergehendes Aufhalten des Kindes außerhalb der Wohnung iSd § 2 Abs 5 Satz 2 lit aFLAG dar. Demzufolge kommt ein Familienbeihilfen­anspruch der Beschwerdeführerin nicht zum Tragen. Ein Beitrag von Wolfgang Ryda.

BFGjournal Einkommensteuer

Nachweis des „funktionierenden Mietenmarkts“ durch den Steuer­pflichtigen

Ein „funktionierender Mietenmarkt“ kann nur dann unterstellt werden, wenn der Steuer­pflichtige nachweist, dass auch ein „wirtschaftlich agierender Immobilieninvestor“, der (nur) am Mietertrag interessiert ist, Objekte vergleichbarer Gediegenheit, Lage (im geografischen Einzugsgebiet) und Exklusivität (mit vergleichbaren Kosten) erwerben bzw errichten würde, um diese am Markt gewinnbringend zu vermieten. Nachstehend wird der Frage nachgegangen, welche Dogmatik hinter der richter­rechtlich geschaffenen „Beweisregel“ stehen könnte und welche Auswirkungen diese für den Rechtsanwender hat. Ein Beitrag von Mag. Martin Pröll.

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Ministerrat gibt grünes Licht für den „Familienbonus Plus“

(SWK) – In seiner Sitzung am 13. 6. 2018 hat der Ministerrat die Regierungsvorlage zum Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) inklusive des sogenannten „Familienbonus Plus“ beschlossen (RV 190 BlgNR 26. GP).[1] Der Absetzbetrag soll ab 2019 in Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr zustehen. Im Gegenzug sollen der Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten entfallen. Das BMF hat auf seiner Webseite den Fragen-Antworten-Katalog auf Basis der Regierungsvorlage aktualisiert, den wir im Folgenden abdrucken. Die Beschlussfassung des JStG 2018 im Nationalrat bzw Bundesrat ist noch für Juli 2018 vorgesehen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Steuerbonus von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr ab 2019 - 250 Euro Mindestbetrag für Alleinverdiener, aber nicht bei ganzjähriger Arbeitslosigkeit, Notstandshilfe oder Mindestsicherung. (Bild: © iStock)
Lohnsteuer

Familienbonus mit kleinen Änderungen im Ministerrat

Wien (APA/red) – Die Regierung beschließt am Mittwoch den Gesetzesentwurf für die Einführung des „Familienbonus“. Der sieht ab 2019 einen Steuerbonus von bis zu 1.500 Euro pro Kind vor. Änderungen gegenüber dem Begutachtungs-Entwurf gibt es laut Finanzministerium noch für getrennt lebende Eltern. Unverändert bleibt, dass der Steuerbonus für Familien mit geringerem Einkommen niedriger ausfällt.