Neue Gesetze im BGBl veröffentlicht
Am 23. 7. 2019 wurden unter anderem das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019, Änderung des Börsegesetzes 2018 und die Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes im BGBl kundgemacht.
Meldepflichtverletzung gegenüber dem AMS lässt Anspruch auf Wochengeld unberührt
Für den Versicherungsfall der Mutterschaft besteht im ASVG eine spezielle Schutzfristbestimmung. Diese setzt unter anderem voraus, dass die Pflichtversicherung nicht auf bestimmte (schädliche) Weise beendet wurde. Meldepflichtverletzungen gegenüber dem AMS zählen aber nicht zu den schädlichen Beendigungsarten. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
VwGH: Pflicht zur Selbstberechnung und Entrichtung der Kommunalsteuer ist keine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht iSd § 119 BAO
Die Erfüllung des Tatbestands des § 15 Abs 1 KommStG erfordert die Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht. Die Verpflichtung, abgabenrechtlich bedeutsame Umstände offenzulegen, besteht allerdings lediglich nach Maßgabe der Abgabenvorschriften und daher nur dann, wenn sie gesetzlich angeordnet ist.
EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 im BGBl veröffentlicht
Am 22. 7. 2019 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union und das Bundesgesetz über das öffentliche Anbieten von Wertpapieren und anderen Kapitalveranlagungen erlassen werden sowie die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Börsegesetz 2018, das Alternativfinanzierungsgesetz …
Schwangerschaftsähnlicher Zustand und Kündigungsschutz nach MSchG
Der Kündigungsschutz nach § 10 Abs 1 MSchG beginnt mit der Vereinigung der Ei- und der Samenzelle. Er ist aber nicht davon abhängig, dass eine Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutterschleimhaut stattgefunden hat und die Schwangerschaft leicht feststellbar ist.
Urlaubskonsum und Kündigungsentschädigung
Wird der Arbeitnehmer, der bis zur ursprünglich vorgesehenen Auflösung des Arbeitsverhältnisses seinen Resturlaub verbrauchen soll, während des Urlaubskonsums unberechtigt fristlos entlassen, so ist vom Arbeitgeber nicht nur eine Urlaubsersatzleistung für den nicht mehr konsumierten Resturlaub, sondern auch das Entgelt für die Zeit vom Entlassungstag bis zur fiktiven Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bezahlen. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.
OGH: Keine Kündigungsentschädigung für eine in Karenz befindliche Arbeitnehmerin
Der OGH hat in Bestätigung der übereinstimmenden Entscheidungen der Vorinstanzen ausgesprochen, dass dann, wenn der gemäß § 25 IO ausgetretene Arbeitnehmer in dem Zeitraum, der vom Austritt bis zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die mögliche ordnungsgemäße Kündigung durch den Masseverwalter verstrichen wäre, aus besonderen Gründen keine vertragsmäßigen Entgeltansprüche hat, ihm keine Kündigungsentschädigung zusteht.
VwGH: Steuerliche Behandlung eines Gesundheitsfonds
Wie der VwGH im Erkenntnis vom 30. 9. 2015, Ra 2014/15/0005, ausgeführt hat, kann dem Gesetz eine Definition des Begriffes der Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung nicht entnommen werden. Daher ist einer Auslegung des Begriffes anhand der Verkehrsauffassung, wonach darunter jene Einrichtungen fallen, die Leistungen aus dem Titel der Altersversorgung sowie aus dem Titel der Unterstützung bei Krankheit, Unfall oder persönlicher Hilfs- und Fürsorgebedürftigkeit der Leistungsempfänger erbringen, nicht entgegenzutreten.
VwGH: Wirtschaftliche Gründe iSd § 22 BAO für die Zwischenschaltung von EU-Gesellschaften
Eine in Luxemburg ansässige GmbH A hält eine Beteiligung an einer österreichischen Aktiengesellschaft, die einen Flughafen betreibt. Die GmbH A beschäftigt kein Personal und entwickelt keine Aktivitäten. Die Muttergesellschaft der luxemburgischen GmbH A ist zu hundert Prozent eine ebenfalls in Luxemburg ansässige GmbH B, die über Zwischenholdings diverse Beteiligungen im Infrastrukturbereich hält.
Bezahlte Pausen – Beendigung einer betrieblichen Übung
Regelmäßig gewährte bezahlte Pausen begründen eine betriebliche Übung ( OGH 17. 12. 2018, 9 ObA 112/18p), die nur mit Verschlechterungsvereinbarungen aufgehoben werden kann, falls sie nicht mit einem Unverbindlichkeits- oder Widerrufsvorbehalt verbunden war. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.
BFG: Anzuwendende Methode bei Festsetzung der Steuer
Gemäß § 3 Abs 2 EStG darf die „festzusetzende Steuer … nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde“. Mit anderen Worten: Es ist die festzusetzende Steuer laut derjenigen Methode für die spruchmäßige Festsetzung heranzuziehen, welche die niedrigere Belastung für den Steuerpflichtigen bewirkt.
Lohnverrechnungsspezifisches zum Sabbatical
Der Wunsch nach beruflicher Auszeit kann aus unterschiedlichen Richtungen kommen. Zum einen seitens der Arbeitnehmer, die private Vorhaben realisieren wollen, zum anderen seitens der Arbeitgeber, die Ruhepausen nach längerem oder intensiverem Arbeiten als förderlich erkannt haben.









