Autor: Linde Redaktion

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.
Allgemein

Neue Gesetze im BGBl veröffentlicht

Am 23. 7. 2019 wurden unter anderem das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2019, Änderung des Börsegesetzes 2018 und die Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes im BGBl kundgemacht.

(Bild: © iStock)
Allgemein VwGH

VwGH: Pflicht zur Selbstberechnung und Entrichtung der Kommunalsteuer ist keine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht iSd § 119 BAO

Die Erfüllung des Tatbestands des § 15 Abs 1 KommStG erfordert die Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht. Die Verpflichtung, abgabenrechtlich bedeutsame Umstände offenzulegen, besteht allerdings lediglich nach Maßgabe der Abgabenvorschriften und daher nur dann, wenn sie gesetzlich angeordnet ist.

International

EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 im BGBl veröffentlicht

Am 22. 7. 2019 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union und das Bundesgesetz über das öffentliche Anbieten von Wertpapieren und anderen Kapitalveranlagungen erlassen werden sowie die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Börsegesetz 2018, das Alternativfinanzierungsgesetz …

Krankenstand
Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

Urlaubskonsum und Kündigungsentschädigung

Wird der Arbeitnehmer, der bis zur ursprünglich vorgesehenen Auflösung des Arbeits­verhältnisses seinen Resturlaub verbrauchen soll, während des Urlaubskonsums unbe­rechtigt fristlos entlassen, so ist vom Arbeitgeber nicht nur eine Urlaubsersatz­leistung für den nicht mehr konsumierten Resturlaub, sondern auch das Entgelt für die Zeit vom Entlassungstag bis zur fiktiven Beendigung des Arbeits­verhältnisses zu bezahlen. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

Der Oberste Gerichtshof in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
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OGH: Keine Kündigungsentschädigung für eine in Karenz befindliche Arbeitnehmerin

Der OGH hat in Bestätigung der übereinstimmenden Entscheidungen der Vorinstanzen ausgesprochen, dass dann, wenn der gemäß § 25 IO ausgetretene Arbeitnehmer in dem Zeitraum, der vom Austritt bis zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die mögliche ordnungsgemäße Kündigung durch den Masseverwalter verstrichen wäre, aus besonderen Gründen keine vertragsmäßigen Entgeltansprüche hat, ihm keine Kündigungsentschädigung zusteht.

Körperschaftsteuer VwGH

VwGH: Steuerliche Behandlung eines Gesundheitsfonds

Wie der VwGH im Erkenntnis vom 30. 9. 2015, Ra 2014/15/0005, ausgeführt hat, kann dem Gesetz eine Definition des Begriffes der Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung nicht entnommen werden. Daher ist einer Auslegung des Begriffes anhand der Verkehrsauffassung, wonach darunter jene Einrichtungen fallen, die Leistungen aus dem Titel der Altersversorgung sowie aus dem Titel der Unterstützung bei Krankheit, Unfall oder persönlicher Hilfs- und Fürsorgebedürftigkeit der Leistungsempfänger erbringen, nicht entgegenzutreten.

Arbeitslosenquote
International Internationales Steuerrecht VwGH

VwGH: Wirtschaftliche Gründe iSd § 22 BAO für die Zwischenschaltung von EU-Gesellschaften

Eine in Luxemburg ansässige GmbH A hält eine Beteiligung an einer österreichischen Aktiengesellschaft, die einen Flughafen betreibt. Die GmbH A beschäftigt kein Personal und entwickelt keine Aktivitäten. Die Muttergesellschaft der luxemburgischen GmbH A ist zu hundert Prozent eine ebenfalls in Luxemburg ansässige GmbH B, die über Zwischenholdings diverse Beteiligungen im Infrastrukturbereich hält.

(Bild: © iStock)
Laufender Bezug

Bezahlte Pausen – Beendigung einer betrieblichen Übung

Regelmäßig gewährte bezahlte Pausen begründen eine betriebliche Übung ( OGH 17. 12. 2018, 9 ObA 112/18p), die nur mit Verschlechterungs­vereinbarungen aufgehoben werden kann, falls sie nicht mit einem Unverbindlichkeits- oder Widerrufs­vorbehalt verbunden war. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

(Bild: © iStock/AndreyPopov)
BFG Einkommensteuer

BFG: Anzuwendende Methode bei Festsetzung der Steuer

Gemäß § 3 Abs 2 EStG darf die „festzusetzende Steuer … nicht höher sein als jene, die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde“. Mit anderen Worten: Es ist die festzusetzende Steuer laut derjenigen Methode für die spruchmäßige Festsetzung heranzuziehen, welche die niedrigere Belastung für den Steuerpflichtigen bewirkt.