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Grund der Klage ist die Tatsache, dass es sich in Österreich bei der Behörde, die für die Zwecke der Richtlinie als zuständige Behörde benannt wurde und die insbesondere die Aufgabe hat, Fahrerlaubnisse für Zugführer auszustellen, nicht um die zuständige Sicherheitsbehörde handelt, wie es die Richtlinie vorschreibt. Die mit der Erteilung von Zugführererlaubnissen beauftragte Behörde ist die öffentliche Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH), obwohl diese Aufgabe vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie wahrgenommen werden sollte.
Nach Auffassung der Kommission war es Sache der österreichischen Behörden, alle erforderlichen Maßnahmen zur Behebung dieses Problems zu ergreifen.
Die Kommission leitete ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein, indem sie im November 2015 ein Aufforderungsschreiben an die nationalen Behörden richtete, gefolgt von einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im April 2017.
⇒ Zur Pressemitteilung der Europäischen Kommission.