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diese Ausgabe der PV-Info wird von drei Themenschwerpunkten bestimmt: der Arbeitszeitnovelle 2018, aktueller Judikatur rund um Wochengeld und Karenz und aktueller Judikatur rund um ReiseÂkosten.
Als ich das Editorial zur PV-Info vom Juli 2018 verfasste und Ihnen den InitiativÂantrag zur Arbeitszeitflexibilisierung kurz vorstellte, habe ich nicht gedacht, dass die Sommerruhe fĂĽr Personalverantwortliche und Personalverrechner so kurz sein wird. Bereits am 5. 7. 2018 wurde die Novelle zum AZG und ARG beschlossen und ĂĽberdies nicht wie geplant mit Inkrafttreten per 1. 1. 2019, sondern bereits mit 1. 9. 2018. Andreas Gerhartl hat es trotz seines Urlaubs (!) dankensÂwerterweise ĂĽbernommen, die Ă„nderungen fĂĽr Sie zusammenzustellen. Nunmehr gilt es, sich mit den neuen Bestimmungen zu befassen und allfällige arbeitsÂrechtliche MaĂźnahmen umzusetzen, wie beispielsweise eine Ăśberarbeitung von GleitzeitÂvereinbarungen, sei es im Rahmen von EinzelÂvereinbarungen oder von BetriebsÂvereinbarungen, sofern der Arbeitgeber die neuen Regelungen umsetzen möchte. Realistisch betrachtet wird dies angesichts von urlaubsÂbedingten Abwesenheiten bis 1. 9. 2018 nicht möglich sein und so wird es wohl noch einige Zeit dauern, bis der 12-Stunden-Arbeitstag bzw die 60-Stunden-Arbeitswoche im Rahmen von GleitzeitÂvereinbarungen umgesetzt sein wird.
Die Höhe des Wochengeldes gibt immer wieder Anlass zu unterschiedlichen Ansichten werdender Mütter und der Gebietskrankenkassen. So hat unter anderem der OGH bestätigt, dass sich MSchG-bedingte Einkommenseinbußen für die Mutter während der Schwangerschaft nicht auf die Höhe des Wochengeldes auswirken dürfen. Christa Kocher hat dazu Näheres für Sie aufbereitet.
FĂĽr Arbeitnehmer ist es schwer nachvollziehbar, dass die Höhe der abgabenfrei anzusetzenden Tagesgelder im Rahmen von Dienstreisen ĂĽber Auftrag des Arbeitgebers anders zu ermitteln ist als jene, die im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als WerbungsÂkosten geltend gemacht werden können. Michael Seebacher hat fĂĽr Sie einschlägige Judikate zusammengestellt.
Damit wĂĽnsche ich Ihnen mit dem novellierten AZG und ARG als UrlaubslektĂĽre noch angenehme Sommertage!
Ihre Monika Kunesch