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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

nunmehr ist er also vorbei, der 25. 5. 2018, und damit das Inkrafttreten der Datenschutz-Grund­verordnung (DSGVO). Das Nahen des 25. 5. 2018 konnte einem ob der zahlreichen E-Mail-Aufforderungen, weiterhin Newsletter zugesendet erhalten zu wollen, kaum entgehen. Steuerberater, die die Personalver­rechnung von Mandanten durchführen, sind noch immer damit beschäftigt, zu argumentieren, warum sie datenschutz­rechtlich nicht „Auftragsverarbeiter“ (Art 4 Z 8 DSGVO), sondern „Verantwortlicher“ (Art 4 Z 7 DSGVO) im Sinne der DSGVO hinsichtlich aller im Rahmen des Auftrags zur Erstellung der Personalver­rechnung verarbeiteten personenbezogenen Daten sind. Anna Mertinz hat für uns die letzte Änderung des Datenschutz­gesetzes, die von den Medien als große Erleichterung für die Unternehmen angepriesen wurde, zusammengefasst. Fazit: Man darf den Datenschutz auch weiterhin nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Noch immer ist es schwierig, Leitlinien für die (Nicht-)Anerkennung von „Werkverträgen“ auszumachen. Michael Seebacher und Christa Kocher zeigen anhand von Judikaturbeispielen, dass nicht in allen Fällen die Weisungsbindung für die Qualifikation eines Dienst­verhältnisses ausschlag­gebend ist, sondern oftmals eine starke organisatorische Eingliederung.

Thomas Rauch beleuchtet verschiedene Aspekte des Themas „Arbeitspause“: Zum einen zeigt er, dass nicht jede Arbeitsunterbrechung eine Pause mit Erholungs­wert im Sinne des Arbeits­rechts ist. Zum anderen dürfte Ersatzruhe auch für passive Reisezeiten als Beifahrer während der Wochenendruhe gebühren.

Ich wünsche Ihnen, dass sich nach DSGVO und Sonder­zahlungen eine ruhigere Zeit für Sie einstellt!

Ihre Monika Kunesch

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.