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Die Frage rund um die Bewertung des Vorteils aus der Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs durch einen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer hat in den letzten Jahren zahlreiche Wendungen erfahren. Während das BFG wiederholt festgestellt hat, dass für die Berechnung der Lohnnebenkosten nur der Privatanteil der PKW-Kosten anzusetzen ist, blieb die Finanzverwaltung in der BMF-Information zum KommStG bei ihrer abweichenden Auffassung.
Auch die am 19. 4. 2018 ausgegebene Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von Sachbezügen betreffend Kraftfahrzeuge bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern, BGBl II 2018/70, lässt Interpretationsspielraum. Der folgende Beitrag soll eine Rückschau auf die bisherigen Ansichten und eine Entscheidungsgrundlage für die Praxis bieten. Ein Gastbeitrag von Mag. Thomas Kiesenhofer.
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