Privatnutzung eines Firmen-Kfz ist steuerpflichtiger Sachbezug
Auch wenn die private Nutzung eines Firmen-Kfz die einzige Einnahme aus dem Dienstverhältnis ist, stellt dies einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil im Sinne des § 15 EStG dar, der nach den Bestimmungen der SachbezugswerteVO zu bewerten und mit einem Lohnzettel zu erfassen ist ( BFG 27. 11. 2018, RV/7100090/2012). Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.
Privatnutzung eines Firmen-PKW ist steuerpflichtiger Sachbezugv
Verweist das Finanzamt in der Begründung der Wiederaufnahmebescheide auf den Umstand, dass neue Lohnzettel übermittelt worden seien, vermag dieser Umstand allein eine Wiederaufnahme nicht zu begründen. Die Wiederaufnahme wird vielmehr durch die in den neuen Lohnzetteln dokumentierten neuen Tatsachen begründet.
Privatnutzung von Firmenfahrzeugen bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern
Die Frage rund um die Bewertung des Vorteils aus der Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs durch einen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer hat in den letzten Jahren zahlreiche Wendungen erfahren. Während das BFG wiederholt festgestellt hat, dass für die Berechnung der Lohnnebenkosten nur der Privatanteil der PKW-Kosten anzusetzen ist, blieb die Finanzverwaltung in der BMF-Information zum KommStG bei ihrer abweichenden Auffassung.
Sachbezug für die Privatnutzung eines Kraftfahrzeugs
In einem aktuellen Fall vor dem BFG, stand die Nachverrechnung eines Sachbezugs für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugs in Frage.