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Dienstgeberauskunft an das Gericht bei Unterhalts­verfahren

In der Praxis erhalten Arbeitgeber des Öfteren Anfragen des Gerichts bezüglich des Einkommens eines Arbeitnehmers. Die vorliegende Entscheidung des OGH erleichtert dem Arbeitgeber den „Spagat“ zwischen Auskunfts­pflicht und Datenschutz zumindest in Bezug auf Unterhaltsauskünfte ( OGH 23. 2. 2016, 6 Ob 225/15d).

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