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Das Budgetbegleitgesetz 2018-2019, BGBl I 2018/30, ausgegeben am 16. 5. 2018, hat zahlreiche gesetzliche Bestimmungen geändert. Unter anderem bringt es für die Personalverrechnung deutliche Erleichterungen im Zusammenhang mit der Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung. Zusätzlich wurden die Sanktionsbestimmungen wegen verspäteter monatlicher Beitragsgrundlagenmeldungen durch eine Höchstgrenze für Säumniszuschläge entschärft.
Durch eine Änderung im AlVG wird weiters das frühestmögliche Antrittsalter für die Altersteilzeit mit Wirkung ab 1. 1. 2019 stufenweise angehoben. Im Folgenden wird auf die für den Praktiker wichtigsten Änderungen eingegangen. Lesen Sie den Beitrag von Christian Artner.
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