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BFGjournal Einkommensteuer

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Von einer Kapitalerhöhung im Sinne des § 3 Abs 1 Z 29 EStG kann nur dann und insoweit gesprochen werden, als das nominelle Stammkapital erhöht wurde, nicht aber, wenn einer gesellschaftsrechtlichen Einzahlungsverpflichtung nachgekommen wurde (BFG 29. 6. 2018, RV/7103076/2010).

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