Das Budgetbegleitgesetz 2018-2019
Das Budgetbegleitgesetz 2018-2019, BGBl I 2018/30, ausgegeben am 16. 5. 2018, hat zahlreiche gesetzliche Bestimmungen geändert. Unter anderem bringt es für die Personalverrechnung deutliche Erleichterungen im Zusammenhang mit der Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung. Zusätzlich wurden die Sanktionsbestimmungen wegen verspäteter monatlicher Beitragsgrundlagenmeldungen durch eine Höchstgrenze für Säumniszuschläge entschärft.
Eckpunkte des Budgetbegleitgesetzes 2018-2019
Abschnitt Soziales, BGBl I 2018/30, ausgegeben am 16. 5. 2018. Unter anderem werden die begleitenden Maßnahmen zur Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung und die Anhebung des Zugangsalters zur Altersteilzeit besprochen. PV-Info wird Sie in einer der kommenden Ausgaben detailliert informieren.