Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung im Kalenderjahr 2019 jedenfalls erfüllen
Mit Verordnung vom 31. 1. 2019, BGBl II 2019/33, wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend ein Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 8 lit j Umsatzsteuergesetz 1994 im Kalenderjahr 2019 jedenfalls erfüllen im Bundesgesetzblatt kundgemacht.
Umsatzsteuer: Keine Steuernachsicht bei zu Unrecht in Rechnung gestellter Umsatzsteuer
Der VwGH führte aus, dass es in Reverse-Charge-Fällen Konstellationen geben kann, in denen der Erwerber seinen Anspruch auf Rückzahlung einer „zu Unrecht“ in Rechnung gestellten Umsatzsteuer unmittelbar gegen die Steuerverwaltung geltend macht, wenn die Rückzahlung der Umsatzsteuer beim Leistungserbringer nicht erlangt werden kann und dieser die Umsatzsteuer vorher an das Finanzamt gezahlt hat.
EuGH zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Abbruchverträgen bzw Verträgen über Kauf zur Demontage
Wenn sich ein Abbruchunternehmen verpflichtet Abbrucharbeiten durchzuführen und der Abbruchabfall Metallschrott enthält, darf diesen Unternehmen den Metallschrott weiterverkaufen. Die Lieferung des Metallschrotts unterliegt nur dann der Mehrwertsteuer, wenn sie von einem Steuerpflichtigen als solchem erbracht wird.
Errichtung einer Reithalle durch einen Landwirt unternehmerisch oder privat veranlasst?
Die übliche Pensionspferdehaltung für Freizeitzwecke ist (nach der nationalen Rechtsordnung: seit 2014) von der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung nach § 22 UStG 1994 nicht umfasst. Dies ändert aber nichts daran, dass die Umsätze aus der Pensionspferdehaltung zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zählen.
Voraussetzungen für innergemeinschaftliche Lieferungen
Fehlen in einem Abholfall die formalen Erfordernisse für den innergemeinschaftlichen Transport der Waren und führen Ergebnisse des Amthilfeersuchens zu begründeten Zweifeln am Vorliegen der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit, kommt es darauf an, dass der Unternehmer die Voraussetzungen der Steuerbefreiung unter Ausschöpfung sämtlicher zur Verfügung stehender Beweismittel tatsächlich nachweist.
EU: Neue Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr – neue Rolle für Online-Marktplätze bei der Betrugsbekämpfung
Die Kommission hat gestern (11. 12. 2018) neue detaillierte Maßnahmen vorgestellt, die den Weg für einen reibungslosen Übergang zu den neuen Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr ebnen sollen, die ab Januar 2021 gelten.
Verzicht gemäß § 22 Abs 6 UStG ist ein höchstpersönliches Recht
Das Recht eines nicht buchführungspflichtigen Landwirtes, auf die Umsatzsteuerpauschalierung gemäß § 22 UStG gemäß § 22 Abs 6 zu verzichten, ist ein höchstpersönliches Recht und geht nicht auf den Gesamtrechtsnachfolger über. Möchte der Gesamtrechtsnachfolger auf die Umsatzsteuerpauschalierung gemäß § 22 Abs 6 UStG verzichten, so hat der Gesamtrechtsnachfolger dies in eigenem Namen innerhalb der Fristen des § 22 UStG ausdrücklich zu erklären.
ECOFIN: Keine Einigung über Digitalsteuer
Die EU-Finanzminister konnten in der gestrigen (4. 12. 2018) Sitzung betreffend die sogenannte Digitalsteuer keine Einigung erzielen. Auch nachdem die Steuerpflicht „abgespeckt“ worden war, lehnten mehrere Länder – Irland, Ungarn, Luxemburg, Schweden, Dänemark, Litauen, Tschechien – die Einführung der Digitalsteuer ab. Nun planen einige Staaten, darunter auch Österreich, nationale Maßnahmen.
UStR 2000: laufende Wartung 2018
Im Rahmen der laufenden Wartung wurden insbesondere die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte (VwGH/EuGH) sowie Änderungen durch das Bundesgesetz mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird und das JStG 2018 eingearbeitet. Darüber hinaus wurden in Umsetzung der RL (EU) 2016/1065 Begriffsbestimmungen und Klarstellungen zur Behandlung von Gutscheinen sowie Hinweise auf das Inkrafttreten dieser Neuaussagen aufgenommen, Ausführungen angepasst und Aussagen/Abschnitte der UStR 2000 zur überholten Rechtslage gestrichen.
Kein Erstattungsverfahren bei Übergang der Steuerschuld auf den ausländischen Unternehmer
Kommt es zum Übergang der Steuerschuld auf einen ausländischen Unternehmer (zB wenn er als Generalunternehmer Empfänger von Bauleistungen ist), so kann dieser Vorsteuern nur im Veranlagungsverfahren geltend machen (vgl auch Ruppe/Achatz, UStG5 (1994) § 21 Tz 37).
Veranstaltungstipp: SWK-Steuerrechtstag 2018
Wissen, worauf es ankommt Praxisfragen der Unternehmensbesteuerung Update ESt, KöSt & USt aus Sicht der Beratung, Finanzverwaltung und Rechtsprechung Horizontal Monitoring, Ausweitung Advance…
Kein Vorsteuerabzug für Kfz mit Anschaffungskosten über 80.000 Euro
Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH kann ein Unternehmer in einem seine Abgabenschuld betreffenden Abgabenverfahren nicht erfolgreich geltend machen, dass die Befreiung eines anderen Unternehmers (oder dessen niedrigere Besteuerung) eine unionsrechtswidrige Beihilfe sei.