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BMF zu „Entlastung Österreich“

(Bild: © BMFcitronenrot) (Bild: © BMFcitronenrot)

Zum Abschluss der Regierungsklausur präsentierte der Finanzminister am Freitag, 11. 01. 2019, in Mauerbach die Eckpunkte von „Entlastung Österreich“.

Die geplante Steuer- und Abgabensenkung wird lt BMF Schritt für Schritt umgesetzt werden:

  • 2020: Entlastung von Geringverdienern, Entbürokratisierung und Ökologisierung des Steuersystems.
  • 2021/2022: Entlastung von Lohn- und Einkommensteuerzahlern, Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes zur Sicherung und zum Ausbau von Arbeitsplätzen sowie Vereinfachungen im Steuerrecht.

2020: Entlastung von Geringverdienern als erster Schritt

  • Mit der ersten Etappe der „Entlastung Österreich“ sollen Krankenversicherungsbeiträge iHv rund 700 Mio Euro gesenkt werden.
  • Zwecks Ökologisierung des Steuersystems sollen Fahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß steuerlich begünstigt werden; es soll steuerliche Anpassungen in den Bereichen Photovoltaik, Biogas und Wasserstoff geben.
  • Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sollen zukünftig dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterliegen, auch wenn diese in elektronischer Form (bislang 20 %) erworben werden.
  • Die Werbungskostenpauschale sowie die sogenannte „Kleinunternehmergrenze“ sollen erhöht werden. Zudem soll für diese Unternehmer zukünftig eine Pauschalierungsmöglichkeit im Rahmen der Einkommensbesteuerung geschaffen werden, die gewährleisten soll, dass künftig rund 200.000 Unternehmen sich die Abgabe von bis zu 300.000 Steuererklärungen sparen.

2021/2022: Tarifentlastung für 4,5 Mio Steuerzahlerinnen und Steuerzahler

  • Der Einkommensteuertarif soll in den ersten Stufen gesenkt werden; es sollen strukturelle Vereinfachungen im Steuerrecht erfolgen.

Die detaillierte Ausgestaltung der Entlastungsmaßnahmen wird lt BMF in den nächsten Wochen und Monaten erfolgen.

Zur Pressemitteilung des BMF.

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