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BMF: Nationale Digitalsteuer fixiert

Onlinehandel (Bild: © iStock)

Mit dem „Digitalen Besteuerungspaket“, das im Rahmen der Regierungsklausur in Mauerbach beschlossen wurde, sollen die folgenden drei Maßnahmen künftig für mehr Fairness in der Besteuerung der digitalen Wirtschaft sorgen:

  • Digitalkonzernsteuer auf Onlinewerbung: Sie wird für digitale Konzerne mit einem weltweiten Umsatz von 750 Mio Euro und einem österreichweiten Umsatz von 10 Mio Euro gelten.
  • Effektive Regelungen für den Onlinehandel aus Drittstaaten: Bisher fällt für Pakete aus Drittstaaten erst dann Umsatzsteuer an, wenn der Warenwert 22 Euro übersteigt. Viele der Pakete, die nach Österreich kommen, sind allerdings falsch deklariert, um die Umsatzsteuer zu umgehen. Künftig wird die Umsatzsteuer ab dem ersten Cent anfallen.
  • Besteuerung sowie stärkere Meldepflichten für Online-Vermittlungsplattformen: Durch eine Informationsverpflichtung sollen Betreiber der „Sharing Economy“ Daten, die für die Abgabenerhebung relevant sind, an die Finanzverwaltung verpflichtend übermitteln. Damit einhergehen soll eine Haftung für die Plattformbetreiber.

Zur Pressemitteilung des BMF.

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