Bestandverträge zwischen Ehegatten
Bestandverträge zwischen nahen Angehörigen (hier: Ehegatten) können für den Bereich des Steuerrechts nur als erwiesen angenommen werden, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären.
Dreijahresverteilung einer teilweisen Pensionsabfindung
(E. S.) – Kapitalzahlungen zur Abfindung von Pensionsansprüchen kommen als begünstigte Entschädigungen und damit eine Dreijahresverteilung in Betracht. Entgangene oder entgehende Einnahmen liegen dabei auch dann vor, wenn aufgrund einer Abfindungsvereinbarung nur ein Teil der ursprünglich zustehenden Einnahmen entgeht.
Kleinunternehmerbefreiung bei unterjähriger Wohnsitzverlegung
(E. S.) – Verlegt ein Unternehmer seinen einzigen Wohnsitz unterjährig aus dem Ausland nach Österreich, so ist die Kleinunternehmerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG im Inland nur auf Leistungen anwendbar, die hier nach Begründung der umsatzsteuerlichen Ansässigkeit erbracht wurden.
BFG: Umsatzsteuerliche Pauschalregelung für Landwirte & Unionsrecht
Die Pauschalregelung für die Landwirtschaft soll den Mitgliedstaaten ermöglichen, landwirtschaftliche Erzeuger, bei denen die Anwendung der normalen Regelung oder der Sonderregelung für Kleinunternehmen auf Schwierigkeiten stoßen würde, von bestimmten oder allen Pflichten zu befreien, denen die unter die normale Mehrwertsteuerregelung fallenden Steuerpflichtigen gewöhnlich unterliegen, und ihnen gleichzeitig einen Pauschalausgleich für ihre Mehrwertsteuer-Vorbelastung zu gewähren.
BFG: Ausscheiden eines Gruppenmitglieds
Das Finanzamt hat in allen Fällen der Änderung den ursprünglichen Feststellungsbescheid nach einer Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 9 Abs 9 KStG vorliegen, abzuändern. Aus der Formulierung „jede Änderung“ in § 9 Abs 9 TS 1 KStG wird abgeleitet, dass sämtliche Änderungen gemeint sind, welche die im Gruppenantrag angegebenen Daten betreffen.
Besteuerung des auf „vorobligatorische“ Beitragszahlungen entfallenden Anteils einer Pensionskassenleistung
Bezüge und Vorteile aus ausländischen Pensionskassen zählen nach § 25 Abs 1 Z 2 lit b Satz 1 EStG zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Differenzierung danach, ob die Leistungen der Pensionskasse durch gesetzlich verpflichtende oder aufgrund des Dienstvertrags entrichtete oder freiwillige Beiträge von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern finanziert worden sind, enthält die Bestimmung nicht.
Auflösung der atypisch stillen Gesellschaft mit Konkurseröffnung
Nach § 185 Abs 2 UGB führt die Eröffnung eines Konkursverfahrens über einen Gesellschafter zwingend zur Auflösung einer stillen Gesellschaft. Diese Auflösungsbestimmung ist nicht disponibles Recht. Durch frühere Verlustzuweisungen entstandene negative Kapitalkonten stellen daher zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung über die Geschäftsherrin steuerpflichtige Veräußerungsgewinne der zwingend ausscheidenden stillen Gesellschafter dar.
Erlöszuschätzung bei GmbH – verdeckte Ausschüttung bei Gesellschafter-Geschäftsführer
Werden Umsätze einer GmbH in deren Büchern nicht erfasst, liegt eine Minderung bzw verhinderte Vermögensmehrung vor. Die durch die Hinzurechnung dieser Umsätze entstehenden Mehrgewinne der Kapitalgesellschaft sind den Gesellschaftern nach geltendem Gewinnverteilungsschlüssel (meist anteilsmäßig) zuzurechnen.
Änderung des Flächenwidmungsplanes ist keine behördliche Maßnahme iSd § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG
Wird nach einer Änderung des Flächenwidmungsplanes freiwillig ein Tauschvertrag abgeschlossen, liegt keine behördliche Maßnahme iSd § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG vor.
Gemeinnützigkeit eines Vereins „Jagdgesellschaft“
Wird in den Auflösungsbestimmungen der Vereinsstatuten keine Aussage darüber getroffen, was im Falle des Wegfalls des bisherigen Vereinszwecks mit dem Vereinsvermögen zu geschehen hat, steht dieser Umstand der Anerkennung der Gemeinnützigkeit per se entgegen.
Befreiung nach § 30 Abs 2 Z 4 EStG bei Grundstückstausch
Werden die Tauschvorgänge durch behördliche Maßnahmen – wie hier die Änderung des Flächenwidmungsplanes und damit in Zusammenhang stehende Vermessungen – angestoßen, so liegt ein Fall vor, der von der Intention des Gesetzgebers mit der Hinzufügung des Wortes „insbesondere“ bedacht und erfasst wurde, sodass für die Anwendung der Befreiungsbestimmung ein förmliches Umlegungsverfahren nicht mehr unabdingbare Voraussetzung ist.
Besteuerung ausbezahlter Pensionskassenguthaben
Zweck der Begünstigung des § 124b Z 53 EStG ist es, die bei einer Pensionsabfindung infolge der Zusammenballung der Bezüge gegenüber einer Rente greifende höhere Progression und damit eintretende höhere Steuerlast durch die steuerliche Befreiung eines Drittels der Abfindung in jenen Fällen abzumildern, in denen der Anwartschaftsberechtigte keine andere Möglichkeit hat, als die Pension in Form einer Pensionsabfindung in Anspruch zu nehmen.









