Kategorie: Steuerrecht National

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Umsatzsteuer VwGH

VwGH: Steuerschuld bei Bauleistungen gemäß § 19 Abs 1a UStG

In diesem Fall wurde eine GmbH mit der Durchführung von Trockenbauarbeiten beauftragt. Auf der Schlussrechnung vermerkte die GmbH, dass die Umsatzsteuerschuld gemäß § 19 Abs 1a UStG auf die Leistungsempfängerin übergeht. In § 19 Abs 1a UStG hat der nationale Gesetzgeber den Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger von Bauleistungen daran geknüpft, dass der Empfänger entweder ein Unternehmer ist, der seinerseits mit der Erbringung einer Bauleistung beauftragt ist, oder ein Unternehmer, der üblicherweise selbst Bauleistungenerbringt.

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Allgemein Körperschaftsteuer

KStR-Wartungserlass 2019 in Begutachtung

Der KStR-Wartungserlass 2019 befindet sich derzeit in Begutachtung. Durch diesen Erlass erfolgen in den KStR 2013 Anpassungen an die seit der letzten Wartung erfolgten gesetzlichen Änderungen, insbesondere durch das JStG 2018 und die VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
BFG BFGjournal Einkommensteuer

BFG: Festsetzung der Einkommensteuer gemäß § 100 Abs 3 EStG statt Haftungsbescheid gemäß § 100 Abs 2 EStG

Eine Abänderung eines Steuerbescheides gemäß § 100 Abs 3 EStG in einen Haftungsbescheid gemäß § 100 Abs 2 EStG durch das BFG wäre als Austausch der „Sache“ anzusehen. Eine solche Änderung würde die Abänderungsbefugnis iSd § 279 Abs 1 BAO überschreiten und ist unzulässig. Wurde daher ein Bescheid gemäß § 100 Abs 3 EStG zu Unrecht erlassen, ist er im Beschwerdeverfahren ersatzlos aufzuheben.

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof in Wien. (Bild: © VwGH)
Allgemein EuGH International Umsatzsteuer VwGH

VwGH: Berichtigung von UID-Nummern und EuGH-Rechtsprechung

Zur Richtlinie 2009/69/EG zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei der Einfuhr judiziert der EuGH, dass die infolge der Änderung durch die Richtlinie 2009/69/EG in Art 143 Abs 2 lit b MwStSyst-RL genannte Pflicht des Importeurs, die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers anzugeben, nicht als eine materielle Voraussetzung für die Befreiung angesehen werden kann, sondern nur darauf abzielt, Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Befreiung zu beseitigen.

Allgemein Einkommensteuer

EAS 3415: Homeoffice als Betriebsstätte

Übt ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer eines in Deutschland ansässigen Unternehmens seine Tätigkeit (auch) an seinem inländischen Wohnsitz (Homeoffice) aus, so kann dadurch für das deutsche Unternehmen eine beschränkte Steuerpflicht ausgelöst werden.

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof in Wien. (Bild: © VwGH)
Einkommensteuer VwGH

VwGH: Hochrechnung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Strittig kann nicht sein, ob die während des steuerfreien Bezuges erhaltenen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit „in die Hochrechnung einzubeziehen“ sind. Dass dies nicht der Fall sein soll, ist dem Gesetz (trotz der Wiederholung des Artikels „die“) auch für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit deutlich zu entnehmen.

BFG BFGjournal Umgründungssteuer

BFG: Zukauf von Prozentanteilen zu bestehendem Kapitalanteil

Der Gesetzgeber normiert in § 22 Abs 4 UmgrStG eine Befreiung von der Kapitalverkehrsteuer für Einbringungen iSd § 12 Abs 2 Z 3 erster Teilstrich UmgrStG wenn das zu übertragende Vermögen am Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages länger als zwei Jahre als Vermögen des Einbringenden besteht. Die 25%-Grenze wäre vom Gesetzgeber kaum nicht normiert worden, wenn die Befreiung auch für die Stückelung von kleinen Einbringungen gelten hätte sollen.