#199 – Maximilian Kemetmüller – Unzulässige Preiserhöhung 2. Instanz
Das Oberlandesgericht hat in 2. Instanz zum Thema „Unzulässige Preiserhöhung“ entschieden. In der heutigen Folge geht es um die Veränderung dieses Verfahrens im Vergleich zum Ersturteil. Dafür dürfen wir heute Mag. Maximilian Kemetmüller begrüßen und seine Expertise zu diesem Thema hören.
FINANZSTRAFRECHT I Wenn die Finanz schon eine Spur verfolgt
Im Kontext des österreichischen Steuerrechts ist der Begriff der Verfolgungshandlung gem. § 29 FinStrG von entscheidender Bedeutung für die Aufdeckung und Verfolgung von Steuerstraftaten. Eine Verfolgungshandlung umfasst dabei sämtliche Maßnahmen, die von den Finanzbehörden ergriffen werden, um mögliche steuerliche Verfehlungen zu identifizieren, zu untersuchen und gegebenenfalls zu sanktionieren. In diesem Zusammenhang spielen insbesondere Ermittlungen, Überprüfungen und Kontrollen eine wesentliche Rolle. Im weiteren Verlauf dieser Ausführungen wird genau erläutert, was konkret unter einer Verfolgungshandlung iSd § 29 FinStrG zu verstehen ist und welche Konsequenzen sie für Steuerpflichtige nach sich ziehen kann.
ABGABENVERFAHREN | Haftungsinanspruchnahme von Geschäftsführern
Die abgabenrechtliche Haftung der Geschäftsführer ist in der Praxis durchgängig ein wichtiges Thema. Dies zeigt sich insbesondere an den nahezu monatlich ergehenden Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts. Im folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die abgabenrechtliche Haftung und unter welchen Umständen Vertreter, die nicht unmittelbar für die Zahlung von Steuern verantwortlich sind, für die Steuerschulden des Unternehmens haften können.
UMSATZREALISIERUNG | Umsatzsteuerrecht versus Unternehmensrecht
Wirtschaftlich schwierige Zeiten und verschiedene Interessenslagen fordern oftmals flexibles Handeln von Unternehmern. Eine kundenseitige Abnahmeverzögerung trotz auftragsgemäßer Fertigstellung und Bekanntgabe der Lieferbereitschaft, stellt den liefernden Unternehmer vor viele Herausforderungen. Was sind die Konsequenzen bei Vereinnahmung des Geldes? Ändert sich der Steuerzeitpunkt? Gibt es Besonderheiten in Bezug auf die Umsatzrealisierung?
#198 – Stefan Humer – Datenrecht: Mehr als nur Datenschutz
Das Datenrecht ist eines jener Rechtsgebiete, das derzeit massiven Veränderungen, vor allem auf Grund europäischer Gesetzgebung, ausgesetzt ist. Data Act, Digital Governance Act, Digital Markets Act, Digital Services Act, AI Act uvm mehr prägen derzeit das Datenrecht. Wie praxisrelevant das Datenrecht ist und welche Auswirkungen die genannten Rechtsakte haben, erfahren Sie in diesem Podcast mit Mag. Stefan Humer von CHG Rechtsanwälte.
BILANZIERUNG | Entwurf AFRAC Stellungnahme 40
Hybride Finanzinstrumente sind Finanzprodukte, die weder dem Eigenkapital noch dem Fremdkapital zuordenbar sind, da die Kapitalanlagen kombinierte Charaktereigenschaften aufweisen. Typische Beispiele für hybride Finanzprodukte sind Wandel- bzw. Optionsanleihen, Genussscheine sowie das partiarische Darlehen. Der vorliegende Entwurf für die AFRAC-Stellungnahme 40 „Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (UGB)“ soll Kriterien für die Zuordnung in der Bilanz festlegen und die daraus folgenden Konsequenzen im Jahresabschluss nach Unternehmergesetzbuch (UGB) beurteilen.
Unternehmenswertanteile bei der neuen FlexCo
Mit 01.01.2024 steht die eine neue Gesellschaftsform für Gründungen in Österreich zur Verfügung – die flexible Kapitalgesellschaft oder abgekürzt FlexCo. Diese soll besonders für nationale und internationale Startups und Gründer interessant sein. Nun stellt sich die Frage was diese Gesellschaftsform und vor allem die neu eingeführten Unternehmenswertanteile für neu gegründete Unternehmen so interessant macht?
IFRS 16 Leasing: Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion
Der IASB hat am 22. September 2022 Änderungen an IFRS 16 Leasingverhältnisse: Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion verlautbart. Die Europäische Union hat diese Änderungen am 20. November 2023 übernommen. Die Änderungen sind anwendbar für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2024 beginnen.
#197 – Bernd Wiesinger und Philip Marsch – VfGH kippt Normen zur Handysicherstellung: Auswirkungen des Erkenntnisses G 352/2021
Der VfGH hat entschieden: Die Handysicherstellung ohne richterliche Bewilligung ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Bestimmungen in der Strafprozessordnung treten ab 1. Jänner 2025 außer Kraft. Es handelt sich dabei um die § 110 Abs. 1 Z 1 und Abs. 4 sowie § 111 Abs. 2 StPO. Ein Paukenschlag, der viele Fragen offenlässt. Hat das Urteil Einfluss auf laufende Ermittlungen, die auf ausgewerteten Chats beruhen? Wie muss eine neue gesetzliche Grundlage ab 1.1.2025 aussehen und welche anderen Folgen hat das Urteil? Dies und vieles mehr erfahren Sie von den beiden Strafrechtsexperten Bernd Wiesinger, von Haslinger Nagele Rechtsanwälte, und Philip Marsch, vom Rechtsanwaltsbüro Soyer Kier Stuefer.
Veranstaltungshinweis: Lange Nacht der ASW
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich direkt vor Ort über das umfassende Aus- und Weiterbildungsangebot der ASW.
FINANZSTRAFRECHT | Mitteilungspflicht bei Auslandszahlungen
Nicht nur die Hinterziehung von Abgaben, sondern auch die Verletzung von auferlegten Pflichten kann für den Abgabepflichtigen zu finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen. Im Folgenden wird unsere Beitragsserie mit der Mitteilungspflicht bei Auslandszahlungen fortgesetzt. Erfahren Sie daher anschließend, mit welcher Konsequenz bei einer nicht fristgerechten oder unterlassenen Meldung zu rechnen ist und ob eine unterlassene Meldung mithilfe einer Selbstanzeige saniert werden kann.
DBA-RECHT | Keine DBA Anwendung bei Steuer nach Aufwand
Im Rahmen des „Express Antwort Service“ (EAS) teilt das österreichische Finanzministerium seine Rechtsansichten zu Fragen des internationalen Steuerrechts mit. Im EAS 3449 vom 18.12.2023 befasst sich das BMF mit einer in Liechtenstein steuerlich ansässigen Person, die mit ihren Einkünften als Gesellschafter einer österreichischen GmbH in Österreich beschränkt steuerpflichtig ist und in Liechtenstein lediglich der Steuer nach dem Aufwand unterliegt. Es stellt sich die Frage, ob der sachliche und persönliche Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens Liechtenstein-Österreich im vorliegenden Fall gegeben ist.











