BFG: Aktuelle Entscheidungen zur BAO
Die Nichtvorlage von Beilagen (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) zu den Abgabenerklärungen, deren Vorlage vom Finanzamt nur empfohlen wurde, befreit die belangte Behörde nicht von ihrer Ermittlungspflicht. Wenn die belangte Behörde stattdessen die Bemessungsgrundlagen schätzt, aber selbst das Schätzungsergebnis nicht begründen bzw plausibel darstellen kann, wäre es für das BFG zu aufwendig, das richtige Bescheidergebnis zu ermitteln.
BFG: Finanzierung von Forschung und Entwicklung eines Produktes gegen Erwerb von Anteilen am Produkt
Die bloße Finanzierung von Forschung und Entwicklung gegen vertragliche Einräumung des Erwerbes von Anteilen am Produkt und des Rechtes auf Vermarktung, ist als „Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter“ iSd § 2 Abs 2a TS 2 EStG zu qualifizieren.
BFG: Nachweis von Fahrtkosten
Der Nachweis der Fahrtkosten hat grundsätzlich mit einem Fahrtenbuch zu erfolgen. Das Fahrtenbuch hat die beruflichen und privaten Fahrten zu enthalten; es muss fortlaufend, zeitnah und übersichtlich geführt sein und Datum, Kilometerstrecke, Ausgangs- und Zielpunkt sowie Zweck jeder einzelnen Fahrt zweifelsfrei und klar angeben. Notwendig ist die Angabe der zurückgelegten Wegstrecke, Datum, Angabe des Pkws und der dienstliche Zweck.
VwGH: Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung bei unterjährigem Zuzug nach Österreich
Gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG sind die Umsätze der Kleinunternehmer steuerfrei. Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, der im Inland einen Wohnsitz oder Sitz hat und dessen Umsätze im Veranlagungszeitraum 30.000 Euro nicht übersteigen. Bei Dauerleistungen, die zu regelmäßigen Abrechnungen führen, wie insbesondere bei der Vermietung, wird die Leistung nach Maßgabe der einzelnen Abrechnungsperioden (Monate) erbracht.
BFG: Aktuelle verfahrensrechtliche Entscheidungen
Nach ständiger Rechtsprechung kommt im Verfahren vor den Abgabenbehörden des Bundes nach der Bundesabgabenordnung einem E-Mail die Eigenschaft eines Anbringens oder einer Eingabe nicht zu.
Kollektivvertragliche Lohnerhöhung für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab 1. 5. 2019
Beim diesjährigen Lohnabschluss des Kollektivvertrages für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe kommt es neben einer prozentmäßigen Lohnanpassung auch zu einigen Änderungen im Rahmenrecht. Dieser Beitrag von Rudolf Grafeneder erläutert die eingeführten Neuerungen.
BFG: Zuordnung eines als Obstgarten und als Kartoffelacker genutzten Grundstückes zum Grundvermögen
Nach den Angaben des Beschwerdeführers wird ein ca 4.000 m² großes Grundstück als Obstgarten und als Kartoffelacker genutzt. Trotzdem kann dieses Grundstück nicht…
Kollektivvertragsabschluss für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie ab 1. 5. 2019
Für die Angestellten im Baugewerbe kam es diesmal wieder zu einem zweijährigen Gehaltsabschluss. Die Änderungen sind mit 1. 5. 2019 wirksam geworden. Darüber…
BFG: Keine Steuerbefreiung für Jubiläumsgeschenke
Mit dem EStG 1988 wurde die Befreiungsbestimmung für Jubiläumsgeschenke aufgehoben und mit dem StRefG 2015/2016, BGBl I 2015/118, in das Einkommensteuergesetz aufgenommen. Damit hat der Gesetzgeber klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass in diesem – zwischen Aufhebung und Einführung gelegenen – Zeitraum Jubiläumsgeschenke steuerpflichtig sind, sodass auch ihre Subsumierbarkeit unter einen anderen Befreiungstatbestand des § 3 Abs 1 EStG ausscheidet.
EuGH: Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer bei Unternehmensübergang
Die Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. 3. 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen, insbesondere ihre Art 3 bis 5, ist dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften …
OGH: Unterhalt – Zeitraum für gleichwertige Betreuung
Maßgeblich ist bei vereinbarter gleichteiliger Betreuung regelmäßig die tatsächliche Betreuung im jeweiligen Kalenderjahr. Bei der Festsetzung des Unterhalts für die Zukunft ist auf die konkrete Ausübung des Kontaktrechts in einem angemessenen Zeitraum vor der Beschlussfassung erster Instanz abzustellen.
BFG: Nichtbescheid wegen nicht ausreichend konkretisiertem Bescheidadressaten
Einer Erledigung, die sich lediglich an „A u Mitbes“ richtet, ohne weitere Konkretisierung der Personengemeinschaft, kann keine Bescheidqualität zu kommen. Es fehlt dem solcherart bezeichneten Bescheidadressaten an der erforderlichen Eindeutigkeit. Eine solche wäre zB durch den Zusatz der genauen Bezeichnung der die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vermittelnden Einkunftsquelle (Liegenschaftsadresse) gewährleistet.







