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BFG: Aktuelle verfahrensrechtliche Entscheidungen

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag) Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)

Nach ständiger Rechtsprechung kommt im Verfahren vor den Abgabenbehörden des Bundes nach der Bundesabgabenordnung einem E-Mail die Eigenschaft eines Anbringens oder einer Eingabe nicht zu.

Entscheidung: BFG 20. 3. 2019, RV/7104812/2018, Revision nicht zugelassen.

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Es besteht nach § 295 BAO kein subjektives Recht des Abgabepflichtigen auf Bindung an einen beliebigen Nichtbescheid.

Anbringen iSd § 85 BAO, die sich auf Beweismittel stützen, sind – neben anderen Voraussetzungen – dann lege artis, wenn diese Beweismittel als Beilagen dem Anbringen nachvollziehbar angeschlossen sind.

Entscheidung: BFG 27. 3. 2019, RV/7103189/2013, Revision nicht zugelassen.

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