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Nach ständiger Rechtsprechung kommt im Verfahren vor den Abgabenbehörden des Bundes nach der Bundesabgabenordnung einem E-Mail die Eigenschaft eines Anbringens oder einer Eingabe nicht zu.
⇒ Zum vollständigen Entscheidungstext.
Es besteht nach § 295 BAO kein subjektives Recht des Abgabepflichtigen auf Bindung an einen beliebigen Nichtbescheid.
Anbringen iSd § 85 BAO, die sich auf Beweismittel stützen, sind – neben anderen Voraussetzungen – dann lege artis, wenn diese Beweismittel als Beilagen dem Anbringen nachvollziehbar angeschlossen sind.
⇒ Zum vollständigen Entscheidungstext.