Delegation aus Italien zu Besuch am Bundesfinanzgericht
Projekt „Taxpayers’ Watchdog“ – Eine Delegation von fünf überaus interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des italienischen Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen (Ministero dell’Economia e delle Finanze) war am Bundesfinanzgericht zu Gast.
Personalia
Neue Richterinnen und Richter am Bundesfinanzgericht seit 1. 3. 2018.
Vertreterpauschalierung ist verfassungswidrig
Der VfGH ist den im Antrag des BFG geäußerten Bedenken gefolgt. Er hat in § 4 der bis 2015 geltenden Stammfassung der Pauschalierungsverordnung die Wortfolge „ausgenommen jene nach § 1 Z 9 (Vertreter)“ als gesetzwidrig aufgehoben. Damit kürzen auch für Vertreter in Zeiträumen bis 2015 steuerfreie Kostenersätze iSd § 26 EStG die jeweiligen Pauschbeträge. Ab Dezember 2015 bleibt die Vertreter begünstigende Regelung vorerst bestehen, weil die novellierte Fassung nicht Gegenstand der Anfechtung war.
Norbert Schrottmeyer im BFGjournal zu Gast
Mag. Norbert Schrottmeyer über Steuerhinterziehung, Selbstanzeigen und das Forum Finanzstrafrecht für Praktiker in der Orangerie Schönbrunn.
Nichterklärung von jahrelangen namhaften Geschäftsführerbezügen eines Steuerfachmannes
Entfällt nachträglich die Strafbarkeit in Bezug auf die eingereichte unrichtige Abgabenerklärung, lebt die Strafbarkeit der Abgabenverkürzung zum Zeitpunkt des Ablaufs der gesetzlichen Erklärungsfrist…
Merkmale einer verdeckten Ausschüttung
(B. R.) – Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben.
Empfängernennung gemäß § 162 BAO
Der Abzug von Schulden und Aufwendungen ist mit der Namhaftmachung von Personen, die als Gläubiger oder Empfänger bezeichnet werden, grundsätzlich noch nicht gesichert.…
Bestimmte Dauer bei einem Bestandvertrag über ein Geschäftslokal
Die Vereinbarung aller Kündigungsgründe stellt keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten dar, sodass in einem solchen Fall ein Vertrag auf unbestimmte Zeit anzunehmen ist. Das bedeutet, dass allerdings dann noch von einer Beschränkung auf einzelne im Vertrag genannte Kündigungsmöglichkeiten die Rede ist, wenn nicht alle in § 30 Abs 2 MRG genannten Kündigungsgründe vereinbart werden.
Ermäßigter Umsatzteuersatz auch bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs
Wie einem Erkenntnis des VwGH zu entnehmen ist, ermäßigt sich der Steuersatz auch für die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützigen Zwecken dienen, auf 10 %, wenn die Tätigkeit der Körperschaft nach den normierten Tatbestandsmerkmalen der Führung eines sogenannten entbehrlichen Hilfsbetriebs zuzuordnen ist.
Dr. Martin Atzmüller im BFGjournal zu Gast
Nach dem Steuertag 2018 sprach Dr. Martin Atzmüller mit Dr. Angela Stöger-Frank über seine Rolle als Schnittstellenbetreuer im BMF, die steuerliche Forschungsförderung und den Liederzyklus „Dichterliebe“.
Korrekturmöglichkeiten fehlerhafter behördlicher Entscheidungen
Auch behördliche Erledigungen können, aus welchen Gründen auch immer, „falsch“ sein. Im Spannungsfeld zwischen Rechtsrichtigkeit der Entscheidung und Rechtssicherheit für Behörde und Partei stellt sich die Frage, ob bzw inwieweit für derartige Verwaltungsakte Korrekturmöglichkeiten bestehen können.
Wer prüft was? Selbstanzeige anlässlich einer Betriebsprüfung
Bei der Festsetzung einer Abgabenerhöhung für eine Selbstanzeige anlässlich einer Betriebsprüfung ist lediglich zu prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen für eine Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG gegeben sind.