Zu Gast im Bundesfinanzgericht
Auch in diesem Schuljahr besuchte die dritte Klasse „Steuerassistenz der Berufsschule Gmunden“ im Rahmen einer Exkursion am 17. 4. 2018 die Linzer Außenstelle des Bundesfinanzgerichts.
Unbilligkeit einer Verfahrenswiederaufnahme bei einer den Gemeinnützigkeitsstatus beanspruchenden GmbH
Im vorliegenden Fall kam das BFG zum Ergebnis, dass die Wiederaufnahme der Umsatzsteuerverfahren aus den von der Abgabenbehörde herangezogenen Gründen, nämlich dass die Rechtsgrundlage der Körperschaft eine Betätigung für einen gemeinnützigen Zweck nicht ausdrücklich vorsah und die Rechtsgrundlage die Betätigung für den gemeinnützigen Zweck nicht genau umschrieb, unbillig sei. Dies, weil die Abgabenbehörde die Gemeinnützigkeit der Beschwerdeführerin in den vorangegangenen drei Außenprüfungen ausdrücklich anerkannt hatte. Dabei war ihr der Inhalt des Gesellschaftsvertrags zumindest in der unmittelbar vorangegangenen Außenprüfung bekannt und wurde dieser „für in Ordnung befunden“. Ein Beitrag von Dr. Michael Rauscher.
Aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts zu Körperschaften – zweites Halbjahr 2017 (II)
In Fortsetzung des Beitrags in der letzten Ausgabe des BFGjournals werden in diesem Artikel von Melanie Raab und Bernhard Renner – thematisch gegliedert – weitere wichtige im zweiten Halbjahr 2017 ergangene Entscheidungen des BFG zu Körperschaften, insb zu abgabenrechtlichen Begünstigungen und Umgründungen, samt weiterführender Praxishinweise dargestellt.
Abspaltung nicht begünstigten Vermögens ohne Rückwirkung
Die Übertragung einer Liegenschaft, die im Wege einer reinen Vermögensverwaltung (Gebäudevermietung) bewirtschaftet wird, stellt keine Übertragung eines (Teil-)Betriebs dar. Es liegt somit kein qualifiziertes Vermögen iSd § 12 Abs 2 UmgrStG vor. Ein Beitrag von Dr. Klaus Hirschler, Gottfried Sulz und Christian Oberkleiner.
Zeitliche Anwendung der Hälftesteuerbegünstigung
Das BFG befasste sich mit der Frage, ob die Halbsatzbegünstigung für Wasserkraftanlagen gem § 9 Energieförderungsgesetz 1979 (EnFG) weiterhin in Geltung steht oder bereits ausgelaufen ist – wie dies auch die in §§ 1 bis 6 EnFG normierten Begünstigungen sind. Im Ergebnis verneint das BFG im Einklang mit der Judikatur des VwGH eine zeitliche Befristung des § 9 EnFG. Ein Beitrag von Jan Knesl.
Verteidigungskosten bei betrieblich veranlassten Straftaten abzugsfähig
Geldstrafen sind gem § 12 Abs 1 Z 4 KStG (bzw § 20 Abs 1 Z 5 EStG) nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Mit dem Strafverfahren zusammenhängende Verteidigungskosten sind nicht in dieser Bestimmung genannt. Steht die Straftat im Kausalzusammenhang mit dem Betrieb, sind Verteidigungskosten als Betriebsausgabe abzugsfähig. Ein Beitrag von Dr. Ernst Marschner.
Anforderungen an die Begründung einer behördlichen Erledigung
(B. R.) – Eine Bescheidbegründung muss erkennen lassen, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde gelegt wurde, aus welchen Erwägungen die belangte Behörde zur Ansicht gelangt ist, dass gerade dieser Sachverhalt vorliegt, und aus welchen Gründen die Behörde die Subsumtion des Sachverhalts unter einen bestimmten Tatbestand für zutreffend erachtet.
Abgrenzung: Großes oder kleines Vereinsfest?
Steht aufgrund der Größe (Umsatz, Besucherzahl, Einsatz einer überregional bekannten Musikgruppe, hoher Planungs- und Organisationsaufwand, zeitraumbezogene Konkurrenz zu steuerpflichtigen Unternehmen) eines Vereinsfestes die Mittelbeschaffung für die Vereinszwecke gegenüber dem geselligen Vereinsleben eindeutig im Vordergrund, liegt ein nicht befreiter bzw begünstigter wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nach § 45 Abs 3 BAO (sogenanntes großes Vereinsfest) vor.
Unglaubwürdigkeit einer entgeltlichen Kinderbetreuung durch nahe Angehörige
Bei den Kinderbetreuungskosten nach § 34 Abs 9 EStG sind auch an Angehörige geleistete Aufwendungen abzugsfähig, wenn der Angehörige in einem anderen Haushalt lebt, pädagogisch im Sinne des Gesetzes qualifiziert ist und er – anders als üblicherweise bei einer Kinderbetreuung durch nahe Angehörige – hierfür ein Entgelt erhält.
Verteidigungskosten als Betriebsausgaben abzugsfähig
Verteidigungskosten betreffend Geldbußen aus EU-Wettbewerbsverstößen bei Kapitalgesellschaften sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Der VwGH hat das BFG bestätigt und die Amtsrevision als unbegründet abgewiesen: Ro 2017/15/0001 und 0002 vom 22.3.2018 (RV/5100764/2015 vom 19.09.2016)
Behinderteneinstellplatz für PKW als außergewöhnliche Belastung?
Streitgegenstand war die Anerkennung der Mietkosten für einen „Behinderteneinstellplatz“, dessen Kosten zusätzlich zum Pauschale für ein Behinderten-KFZ gemäß § 3 Abs 1 der Verordnung zu den §§ 34 und 35 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht wurden.
Kleinunternehmerbefreiung geht echten Steuerbefreiungen vor
Die Kleinunternehmerbefreiung stellt darauf ab, dass die Umsätze aus im Inland steuerbaren Lieferungen und Leistungen und dem Eigenverbrauch im Inland zusammen 30.000 Euro nicht übersteigen; auf die Steuerfreiheit oder Steuerpflicht oder gar das damit zusammenhängende Recht auf Vorsteuerabzug kommt es für die Anwendung des § 6 Abs 1 Z 27 UStG nicht an.





