Voraussetzungen für den Freibetrag für die Benützung eines eigenen Kfz bei Behinderung
Wie sich aus § 3 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen unmissverständlich ergibt, kann der Nachweis, dass ein Massenbeförderungsmittel aufgrund einer Behinderung nicht benützt werden kann, nur durch eine dort angeführte Bescheinigung erbracht werden. Diese Bescheinigungen sind für die Abgabenbehörden bindend. Andere Beweismittel sind nicht zulässig.
Antrag auf Verfahrenshilfe gemäß § 292 BAO – besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art
An die Antragstellerin wurde ein Bescheid über Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für ihre beiden Töchter adressiert. In der Begründung wurde auf die Verordnung EG Nr 883/2004 verwiesen, welche regelt, welcher Mitgliedstaat für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben Familienangehörigen vorrangig zur Gewährung der im jeweiligen Hoheitsgebiet vorgesehenen Familienleistungen verpflichtet ist.
Voraussetzungen für den Freibetrag für die Benützung eines eigenen Kfz bei Behinderung
Wie sich aus § 3 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen unmissverständlich ergibt, kann der Nachweis, dass ein Massenbeförderungsmittel aufgrund einer Behinderung nicht benützt werden kann, nur durch eine dort angeführte Bescheinigung erbracht werden. Diese Bescheinigungen sind für die Abgabenbehörden bindend. Andere Beweismittel sind nicht zulässig.
Antrag auf Verfahrenshilfe gemäß § 292 BAO – besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art
An die Antragstellerin wurde ein Bescheid über Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für ihre beiden Töchter adressiert. In der Begründung wurde auf die Verordnung EG Nr 883/2004 verwiesen, welche regelt, welcher Mitgliedstaat für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben Familienangehörigen vorrangig zur Gewährung der im jeweiligen Hoheitsgebiet vorgesehenen Familienleistungen verpflichtet ist.
Unentgeltliche Zurverfügungstellung einer Liegenschaft durch den Gesellschafter
Strittig war, ob der (endgültige) Verzicht eines Gesellschafters auf die Verrechnung des Mietzinses auf unbestimmte Zeit, der mit der wirtschaftlich schwierigen Situation der Gesellschaft begründet wurde, eine Nutzungseinlage oder einen Forderungsverzicht darstellt, aus der eine gesellschaftsrechtliche Sacheinlage resultiert.
Behandlung von Doppel- oder Überzahlungen im Umsatzsteuerrrecht
Doppel- oder Überzahlungen zählen zum Entgelt im Sinne des § 4 UStG. Werden Doppel- oder Überzahlungen zurückgezahlt, liegt eine Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 16 UStG vor (BFG 19. 4. 2018, RV/6100049/2017; ebenso BFG 19. 4. 2018, RV/6100054/2017).
Roland Macho im BFGjournal zu Gast
Der Fachvorstand der Großbetriebsprüfung Roland Macho über das Jahressteuergesetz 2018, Horizontal Monitoring und die stetig wachsende Zahl an „Jungprüfern“.
„Entstehen“ einer „Unternehmensgruppe“ nach § 9 KStG
Eine „Unternehmensgruppe“ nach § 9 KStG entsteht, wenn während des gesamten Wirtschaftsjahres, also dessen ersten bis zum letzten Tag, eine finanzielle Verbindung im Sinne des § 9 Abs 5 KStG bestanden hat (BFG 26. 3. 2018, RV/4100067/2015).
Betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer – Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung
Eine außergewöhnliche Abnutzung ist gegeben, wenn infolge besonderer Umstände ein außergewöhnlicher Wertverzehr eingetreten ist und zwar entweder durch eine technische oder eine wirtschaftliche Abnutzung. Die außergewöhnliche Abnutzung muss von Dauer sein und kann nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem der Wertverlust eingetreten ist.
Voraussetzungen eines Mantelkaufs – Maßgeblichkeit der Strukturänderungen
Mantelkauf ist der Erwerb der Anteile an einer nicht wirtschaftlich tätigen oder vermögenslosen Gesellschaft, sodass bildlich gesprochen nur ein funktionsloser „Gesellschaftsmantel“ vorliegt. Der Begriff Mantelkauf ist eine Sammelbezeichnung, dessen Anwendungsbereich über den „klassischen“ Mantelkauf iSd Erwerbs sämtlicher Gesellschaftsanteile einer abwicklungsreifen Gesellschaft hinausgeht.
Kein Kostenersatz im Säumnisbeschwerdeverfahren vor dem BFG
§ 313 BAO normiert unmissverständlich, dass im Beschwerdeverfahren vor dem BFG erwachsende Kosten von den Parteien selbst zu bestreiten sind. Das Gesetz schließt damit einen Kostenersatz der „obsiegenden“ Partei auch im Säumnisbeschwerdeverfahren vor dem BFG aus.
Verfahrens(an)leitung durch das BFG
Immer wieder wird von Abgabenbehörden übersehen, bei der Einbringung von Beschwerden gegen den Wiederaufnahmebescheid und den neuen Sachbescheid über den verfahrensrechtlichen Bescheid abzusprechen. Dies führt zu einem doppelten „Unzuständigkeitsdilemma“ des BFG, für das der im Erkenntnis des VwGH vom 22. 11. 2017, Ra 2017/13/0010, angeführte Säumnisschutz wohl nicht ausreicht. Ein Beitrag von Johann Fischerlehner.









