X
Digital
BFGjournal Finanzstrafrecht

Verteidigungs­kosten bei betrieblich veranlassten Straftaten abzugsfähig

Geldstrafen sind gem § 12 Abs 1 Z 4 KStG (bzw § 20 Abs 1 Z 5 EStG) nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Mit dem Straf­verfahren zusammenhängende Verteidigungs­kosten sind nicht in dieser Bestimmung genannt. Steht die Straftat im Kausalzusammenhang mit dem Betrieb, sind Verteidigungs­kosten als Betriebsausgabe abzugsfähig. Ein Beitrag von Dr. Ernst Marschner. 

Entscheidung: VwGH 22. 3. 2018, Ro 2017/15/0001 , Ro 2017/15/0002 ; BFG 19. 9. 2016, RV/5100764/2015
Der ganze Artikel (BFGjournal 2018, 138) als PDF und bei Lindeonline.

Lindeonline:

Sie haben noch kein Abonnement? Sichern Sie sich das BFGjournal als Zeitschrift mit Zugang zu Lindeonline.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.