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BFGjournal Internationales Steuerrecht

Verteidigungskosten als Betriebsausgaben abzugsfähig

Verteidigungskosten betreffend Geldbußen aus EU-Wettbewerbsverstößen bei Kapitalgesellschaften sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Der VwGH hat das BFG bestätigt und die Amtsrevision als unbegründet abgewiesen: Ro 2017/15/0001 und 0002 vom 22.3.2018 (RV/5100764/2015 vom 19.09.2016)

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