VwGH: Keine Verlustausgleichsbeschränkung für Filmproduktionsgesellschaft
Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Filmproduktionsgesellschaft liege nicht darin, aus selbst hergestellten oder gar von Dritten erworbenen Filmrechten Früchte zu ziehen, sondern darin, Filmrechte durch Herstellung eines Filmes zu generieren.