Kein Erstattungsverfahren bei Übergang der Steuerschuld auf den ausländischen Unternehmer
Kommt es zum Übergang der Steuerschuld auf einen ausländischen Unternehmer (zB wenn er als Generalunternehmer Empfänger von Bauleistungen ist), so kann dieser Vorsteuern nur im Veranlagungsverfahren geltend machen (vgl auch Ruppe/Achatz, UStG5 (1994) § 21 Tz 37).