Neue Standardvertragsklauseln für den Datentransfer in Drittländer
Die EU-Kommission hat nach dem Schrems II Urteil nun neue Standardvertragsklauseln beschlossen und veröffentlicht. Diese sollen die Vorgaben des EuGH berücksichtigen und wieder einen rechtssicheren Datentransfer in Drittländer ermöglichen. So einfach wie in der Vergangenheit wird das allerdings trotzdem nicht mehr.
EuGH erklärt Privacy Shield für ungültig
In seiner heute veröffentlichten Entscheidung C‑311/18 erklärt der EuGH den Beschluss 2016/1250 der Kommission über die Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild gebotenen Schutzes für ungültig. Der Beschluss 2010/87 der Kommission über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländer ist hingegen (theoretisch) weiterhin gültig. Die Entscheidung wird jedoch fatale Folgen nach sich ziehen.