#172 – Heidemarie Paulitsch – Die Krux mit der Sicherstellung von Kryptowährungen bei Hausdurchsuchungen
Warum Kryptowährung bei Hausdurchsuchungen eine immer größere Rolle spielen, wie die Sicherstellung erfolgt und welche Probleme in der Praxis auftreten können, erklärt Dr. Heidemarie Paulitsch von Paulitsch Law.
BFG: Beschwerden gegen die Durchführung von Hausdurchsuchungen
Zur Anordnung einer Hausdurchsuchung ist gemäß § 93 Abs 1 FinStrG der Spruchsenatsvorsitzende aufgrund der ihm selbst als weisungsfreies Organ einer Finanzstrafbehörde zugeordneten Kompetenz befugt; nicht der Spruchsenat, sondern der Vorsitzende des Spruchsenates ordnet aufgrund eigener Machtbefugnis die Durchsuchung an. Solcherart ergibt sich eine Zuständigkeit des Spruchsenatsvorsitzenden auch in jenen Fällen, in welchen der Spruchsenat im Hauptverfahren nicht angerufen wird oder auch nicht angerufen werden kann.