BFG – Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels
Ein Ehepaar hatte gemeinsam eine Liegenschaft erworben. Das Grundstück wurde geteilt und der Ehemann schenkte seiner Frau seinen Hälfteanteil an Grundstück 2, wodurch die Ehegattin Alleineigentümerin von Grundstück 2 wurde. Die Ehegattin löste die Gewerbeberechtigung für Bauträger und beschäftigte einen gewerberechtlichen Geschäftsführer. Sie errichtete auf ihrem Grundstück eine Wohnanlage mit fünf Wohnungen und zehn Autoabstellplätzen und veräußerte alle Wohnungen innerhalb von zwei Jahren.
Gewerblicher Grundstückshandel versus vermögensverwaltende Tätigkeit
Streitgegenstand war im vorliegenden Fall die Qualifikation der Einkünfte der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft (KG) zu einer vermögensverwaltenden Tätigkeit, die der Vermietung und Verpachtung zuzurechnen wären bzw zu einer gewerblichen Tätigkeit in der Form des gewerblichen Grundstückhandels.

