Wiener Registrierungspflicht in Gastronomiebetrieben laut DSB rechtswidrig
Nach (noch nicht rechtskräftiger) Ansicht der Datenschutzbehörde (DSB) ist die Registrierung von Gästen zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung im Zusammenhang mit COVID-19-Verdachtsfällen datenschutzrechtswidrig, da es sich dabei um gesundheitsbezogene Daten handeln würde und weder eine gesetzliche Grundlage existiere noch eine gültige Einwilligung in diese Verarbeitung möglich sei.
Wann das Koppelungsverbot nicht greift
Einwilligungen in eine Datenverarbeitung sind nur gültig, wenn sie freiwillig erteilt werden. Um dies zu beurteilen, ist auch zu prüfen, ob die Erfüllung eines Vertrags von einer solchen Einwilligung abhängt, obwohl diese für die Vertragserfüllung gar nicht erforderlich ist. Der folgende Beitrag soll darlegen, ob und wann Koppelungen trotzdem zulässig sein können.