BFG Urteil: Fahrtenbuch – Schätzung trotz Aufzeichnung
Im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagung machte der als Außendienstmitarbeiter beschäftigte Beschwerdeführer betriebliche Fahrten anhand der Aufzeichnungen seines Fahrtenbuchs und dem amtlichen Kilometergeld geltend. Zu den einzelnen Fahrten wurden weder die Abfahrts- und Ankunftszeit noch die Fahrtdauer vermerkt, als Reisezweck waren weder Ort noch Kundennamen angegeben, sondern nur „Termin“ vermerkt.
BFG: Fahrtenbuch und Verpflegungsmehraufwand bei einem Versicherungsvertreter
Für lediglich eintägige Dienstverrichtungen, die keine Übernachtung notwendig machen, gebührt kein Verpflegungsmehraufwand.
Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Werden Fahrtenbücher oder Reisekostenabrechnungen nicht ordnungsgemäß geführt, ist das Finanzamt durchaus berechtigt, die Höhe der anzuerkennenden Werbungskosten für berufliche Fahrten zu schätzen. Ein Beitrag von Michael Seebacher.