EuGH: e-Curia ab 1. 12. 2018 einzige Art des Austauschs gerichtlicher Dokumente
Ab dem 1. 12. 2018 wird der Austausch gerichtlicher Dokumente zwischen den Vertretern der Parteien und dem Gericht nur noch über „e-Curia“ stattfinden. Damit soll der größtmögliche Vorteil aus der Unmittelbarkeit der papierlosen Kommunikation gezogen und die Behandlung der Rechtssachen optimiert werden.