Sozialplan: Kein Dienstgeberbeitrag für sonstige Bezüge
Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses im Rahmen von Sozialplänen als Folge von Betriebsänderungen oder vergleichbarer gesetzlicher Bestimmungen gewährt werden, unterliegen auch bei Arbeitnehmern, für die eine Anwartschaft gegenüber einer betrieblichen Vorsorgekasse besteht, nicht der Beitragspflicht zum Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag.
Dienstgeberbeitrag: Vermittlung von freiberuflichen Pflegefachkräften
Der VwGH hatte sich mit dem Fall einer GmbH zu befassen, welche in den Jahren 2006 und 2007 freiberuflich tätige Pflegefachkräfte an Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vermittelte. Der VwGH teilte die Ansicht des BFG wonach Dienstverhältnisse zwischen den Pflegefachkräften und den Einrichtungen auszuschließen seien, nicht.