Schlagwort: Dienstfreistellung

(Bild: © Lyubov Ivanova)
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Anspruch auf bezahlte Dienstfreistellung bzw. Homeoffice für Angehörige der COVID-19-Risikogruppe

Durch den Ausbruch des Coronavirus Sars-CoV-2 und die dadurch ausgelöste weltweite COVID-19-Pandemie wurde das Arbeiten im Homeoffice zum Massenphänomen. Homeoffice bedarf stets einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; weder dürfen Arbeitgeber Homeoffice einseitig anordnen noch haben Arbeitnehmer ein „Recht auf Homeoffice“, und zwar auch dann nicht, wenn sie eine Ansteckung mit dem Coronavirus durch persönliche Kontakte mit Kollegen oder Kunden befürchten.