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Einkünftezurechnung bei Cum-Ex-Trades

Am 28. Juni 2022 hat der VwGH die Frage der ertragsteuerlichen Zurechnung der Dividenden beim kurzfristigen Aktienerwerb und -veräußerung entschieden (VwGH 28.6.2022, Ro 2022/13/0002). Kurze Zeit später wurde das Judikat vom BMF im Entwurf der Information zur Einbehaltung und Rückerstattung von KESt auf Dividenden von börsennotierten Aktiengesellschaften an beschränkt Steuerpflichtige umgesetzt. Die Begutachtungsfrist läuft bis 4. November 2022. Sobald die neue Verwaltungspraxis veröffentlicht wurde, ist sie in sämtlichen offenen Fällen anzuwenden.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
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Cum-Ex-Geschäfte: Erste Entscheidung des Bundesfinanzgerichts

In Deutschland führten Cum-Ex-Geschäfte zu einem der größten Steuerskandale. Dem deutschen Fiskus ist dadurch ein Milliardenschaden entstanden. Die Aufarbeitung dieses Themas beschäftigte die deutschen Finanz- und Strafgerichte in den letzten Jahren bereits umfassend. Vor kurzem erging auch in Österreich eine erste Entscheidung des Bundesfinanzgerichts zu einer Cum-Ex-Transaktion.

Urteil könnte im Jänner gesprochen werden. (Bild: © iStock/kzenon)
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Erster „Cum-Ex“-Strafprozess: Privatbank M. M. Warburg will zahlen

Bonn (APA/dpa) – Die Hamburger Privatbank M. M. Warburg hat wegen ihrer Verwicklung in „Cum-Ex“-Steuerdeals zu Lasten der Staatskassa angekündigt, Geld an den Fiskus zahlen zu wollen. Man führe seit längerem Gespräche mit den Finanzbehörden, damit „alle mit diesen Geschäften erzielten Gewinne unverzüglich an den Fiskus ausgekehrt werden“, sagte der Anwalt der Bank, Christian Jehke, am Mittwoch vor dem Bonner Landgericht.

(Bild: © iStock/Meinzahn)
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Cum-Ex-Prozess – Angeklagter beschreibt Akteure als „Industrie“

Bonn (APA/dpa) – Im wohl größten Steuerskandal der deutschen Geschichte, den „Cum-Ex“-Geschäften, hat erstmals ein zentral beteiligter Finanzmarkt-Akteur vor Gericht ausgesagt. Umfangreich beschrieb der 41-jährige Aktienhändler die Abläufe der Geschäfte, bei denen nach einem Hin- und Herschieben von Aktien Steuern auf Dividenden mehrfach erstattet wurden.

Urteil könnte im Jänner gesprochen werden. (Bild: © iStock/kzenon)
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Erste „Cum-Ex“-Anklage gegen zwei Beschuldigte

Düsseldorf/Bonn (APA/dpa) – Im Fall der umstrittenen „Cum-Ex“-Steuerdeals zu Lasten der Staatskassa rückt ein erster Gerichtsprozess näher. Die Staatsanwaltschaft Köln hat dem Landgericht Bonn die erste Anklage gegen zwei Beschuldigte zugestellt, teilte das NRW-Finanzministerium in einer am Dienstag veröffentlichten Vorlage für den zuständigen Landtagsausschuss mit.

Allgemein Finanzstrafrecht

75 Mio. Euro vom Cum-Ex-Schaden für Österreich verloren

Wien (APA) – Schrittweise ist kürzlich der hiesige Schaden von Cum-Ex-Geschäften veröffentlicht worden. Schlussendlich nannte Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) einen Schaden von insgesamt 183 Mio. Euro. Ein Teil des Schadens von 75 Mio. Euro, der vor 2011 entstand, ist aber verjährt. Das geht aus einem Ö1-„Morgenjournal“-Bericht vom Dienstag hervor. Der Rest soll wie schon angekündigt zurückgeholt werden.

Bruno Rossmann, Klubobmann der Liste JETZT. (© Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen
Allgemein

Cum-Ex – Rossmann: Fälle von vor 2011 bereits verjährt

Wien (APA) – Die Oppositionsparteien stoßen sich im Cum-Ex-Skandal an der Verjährung von Fällen von vor dem Jahr 2011. Dass man erst 2019 das Betrugsausmaß bekanntgab und Fälle vor dem Jahr 2011 mittlerweile als verjährt gelten, zeuge von „struktureller Verantwortungslosigkeit“, sagte Bruno Rossmann, Klubobmann der Liste JETZT, laut Parlamentskorrespondenz zum Finanzausschuss vom Donnerstag.

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Neue Masche bei Cum-Ex-Steuerbetrug regt Finanz in Deutschland auf

Berlin (APA/dpa) – In Deutschland bahnt sich ein neuer Betrugsskandal mit dubiosen Aktiengeschäften zu Lasten der Steuerzahler an. Nach Recherchen von WDR und „Süddeutscher Zeitung“ geht die Staatsanwaltschaft Köln einer bisher unbekannten Masche nach, mit der Banker und Aktienhändler Millionen deutscher Steuergelder ergaunert haben könnten. Der Trick solle auf „Phantom-Papieren“ basieren.