EUR 9,5 Mio. Strafe für Post wegen fehlender E-Mail-Kontaktmöglichkeit
In einer kürzlich ergangenen – nicht rechtskräftigen – Entscheidung verhängte die Datenschutzbehörde über die Österreichische Post AG („Post“) eine Strafe von EUR 9,5 Mio. Dies gab die Post selbst mittels Aussendung bekannt.
VIDEO: Datenschutz 2 – Betroffenenrechte – Christian Kern
Betroffenenrechte: Zur Behörde und/oder zum Gericht?
In gleich drei Entscheidungen hat der OGH die gerichtliche Geltendmachung von DSGVO-Betroffenenrechten als zulässig beurteilt. Die dadurch eröffnete Wahlmöglichkeit für Betroffene, im Fall von Datenschutzverletzungen die Gerichte oder die Datenschutzbehörde (DSB) anzurufen, wirft jedoch weitere Fragen auf.
Umfang des Rechts auf Auskunft
Das Recht auf Auskunft nach Art 15 DSGVO ist nicht nur Selbstzweck, sondern oft Hebel für (weitere) datenschutzrechtliche Schritte Betroffener und somit von…