Am Punkt #50 mit Christoph Wiesinger – Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
Anlässlich des 75. Geburtstags des Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes, kurz BUAG, hat uns der Experte auf diesem Gebiet Herr MMag. Dr. Wiesinger die praxisrelevanten Bereiche dieses Gesetzes näher erläutert. Insbesondere der höchst umstrittene Anwendungsbereich des Gesetzes wird, mittels bereits dazu ergangenen Entscheidungen, dargelegt. Auch der Entstehungsgeschichte und dem Werdegang des Gesetzes haben wir uns aufgrund des Geburtstags näher gewidmet.
Berechnung der Abfertigung alt bei Reduktion der Arbeitszeit
Auch die im Familienrecht begründete Betreuungspflicht für kleine Kinder ist von § 14 Abs 2 und 4 AVRAG erfasst. Wenn daher der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber eine Reduktion der Arbeitszeit zur Erfüllung der Betreuungspflicht gegenüber seinem Kleinkind vereinbart, so gilt die Begünstigung bei der Berechnung der Abfertigung alt, falls das Arbeitsverhältnis abfertigungsunschädlich während dieser Teilzeitregelung aufgelöst wird. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.
Besteuerung einer als „freiwillige Abfertigung“ bezeichneten Zahlung
Wird anlässlich einer einvernehmlichen Beendigung des Dienstverhältnisses zusätzlich zur gesetzlichen Abfertigung eine „freiwillige Abfertigung“ von fünf Monatsentgelten bezahlt und würde sich nach den Bestimmungen des anzuwendenden Kollektivvertrags bei einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung eines Arbeitnehmers die gebührende gesetzliche Abfertigung um zwei Monatsentgelte erhöhen, erscheint es sachgerecht, dass zumindest diese zwei Monatsentgelte der begünstigten Besteuerung gemäß § 67 Abs 6 EStG mit 6 % Lohnsteuer unterliegen. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.
Keine begünstigte Besteuerung einer Abfertigung bei Fortsetzung des ersten Dienstverhältnisses
Wird ein Dienstverhältnis beendet und sodann im Wesentlichen unverändert zu den gleichen Bedingungen unmittelbar wieder fortgesetzt, dann kann eine aus Anlass dieser Beendigung ausbezahlte Abfertigung nach ständiger Rechtsprechung nicht steuerbegünstigt ausbezahlt werde. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.
OGH: Diensterfindungsvergütung ist abfertigungswirksam
Nach dem Patentgesetz gebührt dem Dienstnehmer für die Überlassung einer von ihm gemachten Erfindung an den Dienstgeber sowie für die Einräumung eines Benützungsrechts hinsichtlich einer solchen Erfindung eine angemessene besondere Vergütung.