Am Punkt #50 mit Christoph Wiesinger – Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
Anlässlich des 75. Geburtstags des Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes, kurz BUAG, hat uns der Experte auf diesem Gebiet Herr MMag. Dr. Wiesinger die praxisrelevanten Bereiche dieses Gesetzes näher erläutert. Insbesondere der höchst umstrittene Anwendungsbereich des Gesetzes wird, mittels bereits dazu ergangenen Entscheidungen, dargelegt. Auch der Entstehungsgeschichte und dem Werdegang des Gesetzes haben wir uns aufgrund des Geburtstags näher gewidmet.
Berechnung der Abfertigung alt bei Reduktion der Arbeitszeit
Auch die im FamilienÂrecht begründete BetreuungsÂpflicht für kleine Kinder ist von § 14 Abs 2 und 4 AVRAG erfasst. Wenn daher der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber eine Reduktion der Arbeitszeit zur Erfüllung der BetreuungsÂpflicht gegenüber seinem Kleinkind vereinÂbart, so gilt die Begünstigung bei der Berechnung der Abfertigung alt, falls das ArbeitsÂverhältnis abfertigungsunschädlich während dieser Teilzeitregelung aufgelöst wird. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.
Besteuerung einer als „freiwillige Abfertigung“ bezeichneten Zahlung
Wird anlässlich einer einvernehmlichen Beendigung des DienstÂverhältnisses zusätzlich zur gesetzlichen Abfertigung eine „freiwillige Abfertigung“ von fünf MonatsÂentgelten bezahlt und würde sich nach den Bestimmungen des anzuwendenden KollektivÂvertrags bei einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung eines Arbeitnehmers die gebührende gesetzliche Abfertigung um zwei MonatsÂentgelte erhöhen, erscheint es sachgeÂrecht, dass zumindest diese zwei MonatsÂentgelte der begünstigten Besteuerung gemäß § 67 Abs 6 EStG mit 6 % Lohnsteuer unterliegen. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.
Keine begünstigte Besteuerung einer Abfertigung bei Fortsetzung des ersten DienstÂverhältnisses
Wird ein DienstÂverhältnis beendet und sodann im Wesentlichen unverändert zu den gleichen Bedingungen unmittelbar wieder fortÂgesetzt, dann kann eine aus Anlass dieser Beendigung ausbezahlte Abfertigung nach ständiger Rechtsprechung nicht steuerbegünstigt ausbezahlt werde. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.
OGH: Diensterfindungsvergütung ist abfertigungswirksam
Nach dem Patentgesetz gebührt dem Dienstnehmer für die Überlassung einer von ihm gemachten Erfindung an den Dienstgeber sowie für die Einräumung eines Benützungsrechts hinsichtlich einer solchen Erfindung eine angemessene besondere Vergütung.