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Kollektivverträge

KV-Abschluss für die Fleischwarenindustrie

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Die Gewerkschaft PRO-GE berichtet vom erfolgreichen Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die in der Fleischwarenindustrie beschäftigten Arbeiter. Es wurde Folgendes vereinbart: Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne in der Lohnkategorie 4 um 5 %, in der Lohnkategorie 7 um 3,27 % und in allen sonstigen Lohnkategorien um 2,4 %; Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3 % und der Dienstalterszulagen sowie Zehrgelder um 2,4 %; günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht; weiters wird es eine Arbeitsgruppe zur Thematik „Anrechnung von Karenzzeiten“ geben. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. 7. 2018 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

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