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Derzeit befindet sich die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die elektronische Übermittlung von Informationen durch Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen in Begutachtung.
Aufgrund des § 4d Abs 4 EStG sollen Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen dem BMF gewisse in der Verordnung genannte Informationen elektronisch übermitteln. Die Übermittlung soll für jedes Kalenderjahr gemeinsam mit der Abgabe der Abgabenerklärung erfolgen; Informationen sollen erstmalig für das Kalenderjahr 2019 übermittelt werden.
Die Begutachtungsfrist endet am 1. 8. 2019.
⇒ Zum Verordnungsentwurf.