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Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) wird angepasst, damit der von Leiharbeitsfirmen zu leistende Arbeitgeberbeitrag zum Sozial- und Weiterbildungsfonds weiter bei 0,35 % belassen wird. Ursprünglich wäre eine schrittweise Erhöhung auf 0,5 % ab April 2019 und auf 0,8 % ab April 2021 vorgesehen gewesen. In der heutigen (27. 2. 2019) Nationalratssitzung wurde die Novellierung mittels Annahme des von den Koalitionsparteien eingebrachten Gesetzesentwurfs beschlossen.
Zur Parlamentskorrespondenz 186 vom 27. 2. 2019.