Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz im Nationalrat beschlossen
Das AÜG wird angepasst, damit der von Leiharbeitsfirmen zu leistende Arbeitgeberbeitrag zum Sozial- und Weiterbildungsfonds weiter bei 0,35 % belassen wird. Ursprünglich wäre eine schrittweise Erhöhung auf 0,5 % ab April 2019 und auf 0,8 % ab April 2021 vorgesehen gewesen. In der heutigen Nationalratssitzung wurde die Novellierung mittels Annahme des von den Koalitionsparteien eingebrachten Gesetzesentwurfs beschlossen.