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Kommission verklagt Österreich in Zusammenhang mit Fahrerlaubnissen für Zugführer

Grund der Klage ist die Tatsache, dass es sich in Österreich bei der Behörde, die für die Zwecke der Richtlinie als zuständige Behörde benannt wurde und die insbesondere die Aufgabe hat, Fahrerlaubnisse für Zugführer auszustellen, nicht um die zuständige Sicherheitsbehörde handelt, wie es die Richtlinie vorschreibt. Die mit der Erteilung von Zugführererlaubnissen beauftragte Behörde ist die öffentliche Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH), obwohl diese Aufgabe vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie wahrgenommen werden sollte.