Schlagwort: Rechnungshofbericht

(Bild: © Rechnungshof/Achim Bieniek)
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KESt-Betrug: Rechnungshofbericht zeigt Schaden von sechs Millionen Euro für Republik auf

Ende 2012 waren in Deutschland erste Fälle von Betrügereien mit Cum-Ex-Geschäften bekannt geworden: Bei Cum-Ex-Geschäften werden Aktien rund um den Dividendenstichtag gehandelt. Sie werden „mit“ (lateinisch cum) Dividendenberechtigung verkauft und „ohne“ (ex) sie geliefert. In diesen Fällen ist es nicht einfach, abzuklären, wer berechtigt ist, die abgeführte KESt rückerstattet zu bekommen. Es kann zu Mehrfachrückerstattungen kommen.