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Aktuelles aus der Personalver­rechnung

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

BMF-Erlass zur Zinsersparnis 2019

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs 2 Sachbezugs­wertever­ordnung für die Bewertung der Zinsersparnis bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen beläuft sich für das Kalenderjahr 2019 (unverändert) auf 0,5 % (BMF-Erlass vom 24. 10. 2018, BMF-010222/0106-IV/7/2018).

BMF-Erlass zur Bauspar­prämie 2019

Gemäß § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bauspar­prämie für das Kalenderjahr 2019 (unverändert) 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge (BMF-Erlass vom 11. 10. 2018, BMF-010222/0107-IV/7/2018).

Grenz­betrag für Pensionsabfindungen ab 1. 1. 2019

Der Abfindungsgrenz­betrag gemäß § 1 Abs 2a PKG für die Abfindung von Pensionen aus einer Pensionskasse erhöht sich ab 1. 1. 2019 von 12.300 € (Wert 2018) auf 12.600 € (Kundmachung der FMA, siehe https://www.fma.gv.at/pensionskassen/offenlegung).

Pensionsabfindungen bis zu diesem Grenz­betrag sind gemäß § 67 Abs 8 lit e EStG mit dem Hälfte­steuersatz zu versteuern, das heißt, die Versteuerung erfolgt mit der Hälfte jenes Steuersatzes, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Bezugs auf die Monate des Kalenderjahres als Lohnzahlungs­zeitraum ergibt. Übersteigt die Pensionsabfindung diese Freigrenze, unterliegt der gesamte Abfindungs­betrag im Kalendermonat der Zahlung dem laufenden Lohnsteuertarif gemäß § 67 Abs 10 EStG .

Mag. Margot Blauensteiner

Der ganze Artikel (PV-Info 12/2018, 1) als PDF und bei Lindeonline.

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