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Wien (APA/red) – Die Regierung hat in ihrem Doppelbudget 2018/2019 die geplante Steuerreform mit 3,5 Mrd. Euro eingespeist. In Kraft treten sollen die Entlastungsmaßnahmen mit 1.1. 2020. Im Budget sind 2021 vorsorglich 1,3 Mrd. Euro und 2022 weitere 2,2 Mrd. Euro vorgesehen. Das heißt laut Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) aber nicht, dass das Volumen der Reform nicht größer als diese 3,5 Mrd. Euro sein wird.
Die Lohnsteuerentlastung aus der letzten Reform 2016 betrug 4,4 Mrd. Euro im Jahr. Die Steuerreform werde deutlich mehr ausmachen als die vorsorglich budgetierte Summe, sagte Fuchs bei einem Hintergrundgespräch zum Budget Dienstagabend. Man könne jetzt aber noch keine Details einplanen, weil diese noch nicht bekannt seien. Zudem soll es ein völlig neues Einkommenssteuergesetz geben. „Das erfordert einen gewissen Vorlauf.“
Abschaffung der kalten Progression rückt ans Ende der Legislaturperiode
Aufhorchen ließ Fuchs mit Aussagen, die auf ein Abrücken von der im Wahlkampf versprochenen Abschaffung der kalten Progression (die jährliche Lohnerhöhung wird dadurch „aufgefressen“, dass man in höhere Steuerstufen vorrückt und mehr Lohnsteuer zahlt, Anm.) hindeuten. Fuchs verwies darauf, dass einerseits die Steuerreform 2016 noch immer wirke und anderseits 2020 eine weitere Steuersenkung erfolgen werde. Damit werde die „kalte Progression“ wieder auf Null gestellt. Und am Ende der Legislaturperiode werde man sich mit dem Thema noch ein Mal befassen, betonte Fuchs. Die Regierung habe den Wunsch, die kalte Progression abzuschaffen, „aber es gibt noch viele andere Wünsche“.
Körperschaftssteuer soll runter auf 20 Prozent
Bei der Senkung der Körperschaftssteuer scheint die Regierung ebenfalls neue Modelle anzudenken. Bisher war meist von einer Halbierung des Steuersatzes auf nicht entnommene Gewinne von 25 auf 12,5 Prozent die Rede. Fuchs sprach nun davon, dass man eine „praktikable“ Lösung suche. Entweder in Form einer allgemeinen Senkung der KöSt in Richtung 20 Prozent oder eine „massive Reduktion des Steuersatzes für Investitionen“. Das Problem bei letzterem sei das EU-Recht, „denn wir wollen nicht Investitionen ins Ausland entlasten“. Möglich sei auch eine Mischvariante. Ziel sei eine Regelung, „die leicht administrierbar ist und das Steuerrecht einfacher macht“, so Fuchs.