Bankenaufsichtsreform in Begutachtung geschickt
Durch die geplante Reform der Finanzmarktaufsicht soll die geteilte Bankenaufsicht zwischen FMA und OeNB beseitigt werden. Zukünftig sollen sämtliche Aufsichtsaktivitäten in allen Sektoren des Finanzmarktes von einer verantwortlichen Stelle – der FMA – gesteuert und durchgeführt werden, dies ab 1. 1. 2020.