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SWK.Podcast 09/2018

Willkommen zum SWK.media Podcast. Lesen Sie die Zusammenfassung von Ausgabe Nr. 9 vom März 2018.

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Tagesfragen

Kurz zu den Steuerterminen: Am 16. April 2018 sind unter anderem die Umsatzsteuer, Vorauszahlung für Februar 2018, die Normverbrauchsabgabe für Februar 2018 und die Lohnsteuer für März 2018 fällig.

Sind Aktien notwendiges Betriebsvermögen oder Privatvermögen? Bernhard Renner und Ernst Marschner beantworten diese Frage kurz und knapp. Erwirbt ein Abgabepflichtiger, der selbst kein Wertpapierhändler ist, mit betrieblichen Mitteln regelmäßig Aktien, zählen diese mangels Zusammenhangs mit seinem Betrieb nicht zum Betriebsvermögen. Aus Transaktionen entstandene Verluste sind demnach nicht abzugsfähig.

FinanzOnline wurde in der Zwischenzeit verbessert: Mittlerweile können ordentlich lesbare Ausdrucke von Voranmeldungen und Kontomitteilungen gemacht werden. Probleme ergeben sich nun aber mit der Veranlagung 2017 wie Gerhard Kohler in seinem Beitrag darlegt.

Steuern

Strittig war, ob bei einem existierenden Mietenmarkt trotzdem eine Errechnung mit einem Liegenschaftszinssatz erfolgt oder ob einfach auf die am Markt erzielbare Miete abgestellt wird. Der VwGH hat die Frage im Sinne der zweiten Variante entschieden. Die Entscheidung enthält auch Aussagen zur Vermietung von Einrichtungsgegenständen. Lesen Sie den Beitrag von Christian Prodinger auf SWK.media.

Bernhard Renner beschäftigt sich mit den Anforderungen an die Begründung der Zulässigkeit einer außerordentlichen Revision an den VwGH.

Kürzung der Bemessungsgrundlage um Erlöse? Diese Serie von von Karl Mitterlehner und Stefan Wallner befasst sich mit aktuellen Zweifelsfragen rund um die Forschungsprämie. Der vierte Teil widmet sich einer allfälligen Kürzung der Bemessungsgrundlage um realisierte Erlöse. Steuerpflichtige können eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und Auftragsforschung in Höhe von jeweils 14 % der prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen geltend machen.

Umsatzsteuer-Update März 2018: „Was gibt es Neues?“ – Mario Mayrs Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis. Dieses Mal unter anderem über ein Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit Reiseleistungen, die Minderung der Bemessungsgrundlage im Insolvenzverfahren und den Vorsteuerabzug vor Beginn einer Vermietung.

Säumniszuschläge und Herabsetzungsanträge: Jüngst ergangene Entscheidungen des BFG lassen praxisrelevante Rückschlüsse darauf zu, in welchen Konstellationen von einem groben Verschulden des Abgabepflichtigen auszugehen ist. Der Beitrag von Philip Predota und Robert Rzeszut zeigt, in welchen Fällen Herab- oder Nichtfestsetzungsanträge gegen Säumniszuschläge erfolgversprechend sind und wann ein derartiger Antrag nur vergebene Mühe darstellt.

Wirtschaft

Den Gerichten obliegt die Feststellung des Eintritts der „Zahlungsunfähigkeit“ nach den dazu vom OGH entwickelten Leitlinien, wobei sie sich zur Klärung der vorgelagerten Tatfragen regelmäßig der Hilfe von Buchsachverständigen bedienen. Damit diese dem Gericht die schlüssige Grundlage für eine rechtsrichtige Entscheidung bieten können, haben sie aber schon bei Beantwortung dieser Tatfragen die diesbezüglichen methodischen Vorgaben der höchstgerichtlichen Judikatur zu beachten und dürfen ihren Äußerungen keine eigenen, davon abweichenden Definitionen von „Zahlungsunfähigkeit“ zugrunde legen. Gerade eine derartige Tendenz findet sich aber zunehmend in der Sachverständigenpraxis, welche die Beurteilung der „Zahlungsunfähigkeit“ offenbar zur „betriebswirtschaftlichen Frage“ erklären und damit die Kriterien des OGH nach eigenem Ermessen durch Bilanzkennzahlen ersetzen möchte. Dieser Beitrag von Dietmar Aigner, Peter Bräumann, Georg Kofler und Michael Tumpel will dem in gebotener Kürze ausdrücklich entgegentreten und stellt die wesentlichen vorgelagerten Tatfragen zur Klärung der insolvenzrechtlichen Zahlungsunfähigkeit nach der höchstgerichtlichen Judikatur dar.

Für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs war es dem Rechtsanwalt bislang ausnahmslos untersagt, für seine Tätigkeit einen Maklerlohn zu vereinbaren oder entgegenzunehmen. Die Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes 2015 haben diese Regelung gezielt nicht übernommen, wie sich aus den Erläuterungen der Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages ergibt. Dort heißt es wörtlich: „Die Bestimmung über das Verbot eines Maklerlohnes wurde gestrichen und nicht übernommen. Der nunmehrige § 16 sieht unter anderem auch ein Erfolgshonorar als zulässig an. Da ein solches auch im Rahmen des Strafverfahrens zulässig war, ist nicht ersichtlich, weshalb ein Erfolgshonorar nicht auch in anderen Rechtssachen zulässig vereinbart werden sollte. Auch das generelle Verbot eines Maklerlohnes erscheint nicht mehr zeitgemäß.“

Mit Ende des Geschäftsjahres 2017 begann in vielen österreichischen Unternehmen der Höhepunkt der Arbeiten an der Aufstellung ihrer nichtfinanziellen Erklärungen. Die dazu per 6. 12. 2016 in Kraft getretenen gesetzlichen Bestimmungen erfuhren vergleichsweise lange nur geringe Aufmerksamkeit – und offenbaren nun zahlreiche Detailfragen im Zuge der intensiven Auseinandersetzung. Dies beginnt bereits damit, wie die Kriterien für die Bestimmung der Pflicht zur Aufstellung dieser neuen Berichtsformen auszulegen sind. Das Ziel des Beitrags von Josef Baumüller ist es, die relevanten Problemfelder aufzuzeigen und einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten.

Aus der jünsten Rechtsprechung

Der EuGH hat in mehreren Mehrwertsteuerfällen entschieden: Unter anderem im Zusammenhang mit der Auslegung des Grundsatzes des Verbots missbräuchlicher Praktiken, der doppelten Mehrwertbesteuerung der Anwaltshonorare und der Reichweite einer Ermächtigung zur Abweichung.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.